Amtsgericht Neu-Ulm
15.11.2012

Justizministerin Beate Merk erreicht auf Justizministerkonferenz wichtigen Fortschritt für den Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute auf der Justizministerkonferenz zusammen mit Rheinland-Pfalz einen wichtigen Fortschritt beim strafrechtlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer erzielt: Die Konferenz beschloss, dass Bayern und Rheinland-Pfalz gemeinsam einen Gesetzentwurf hierzu erarbeiten sollen.

Hintergrund dieser Initiative ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz: Das Gericht hatte im Dezember 2011 einen 32-jährigen Vertretungslehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Denn der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) stellt entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung ? anvertraut ist". Daran können Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur aushilfsweise betreut.

Merk: "Diese Lücke ist unerträglich. Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht! Deshalb habe ich bereits vor einem halben Jahr in der Justizministerkonferenz die Initiative ergriffen und freue mich, dass die Konferenz nunmehr den dringenden Handlungsbedarf anerkannt und Bayern und Rheinland-Pfalz mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt. Wir haben bereits gute Vorarbeiten geleistet, die den Grundgedanken des bayerischen Entwurfs übernehmen, so dass ich zuversichtlich bin, dass wir rasch einen Gesetzentwurf vorlegen!"

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