Amtsgericht Neu-Ulm
15.11.2012

Merk erkämpft auf Justizministerkonferenz besseren Schutz von Stalking-Opfern

Die Justizministerkonferenz hat sich heute für die Initiative der Bayerischen Staatsministerin Dr. Beate Merk ausgesprochen, den Schutz von
Stalking-Opfern zu verbessern. "Ich freue mich, dass sich meine Kolleginnen und Kollegen mit breiter Mehrheit meinem Vorschlag zur Erweiterung des Stalking-Straftatbestandes angeschlossen haben", sagte die Ministerin, auf deren Initiative bereits die Einfügung des Stalking-Paragraphen in das Strafgesetzbuch im Jahr 2007 mit zurückzuführen war.

"Bisher krankt die strafrechtliche Verfolgung von Stalkern entscheidend daran, dass sie eine ‘schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung‘ des Opfers voraussetzt - das heißt, es muss seine äußere Lebensführung ändern." Das Opfer, das Stärke zeige und sich nach außen nichts anmerken lasse, werde also im Regelfall nicht geschützt. "Dieses Defizit wirkt sich auch konkret bei der Strafverfolgung aus", so Merk. "Auffällig ist zum Beispiel das gerade beim Stalking starke Missverhältnis zwischen angezeigten Delikten und späteren Verurteilungen - 2010 stehen zum Beispiel bundesweit 26.848 angezeigten Fällen lediglich 414 Verurteilungen gegenüber."

Deshalb freue ich mich, dass sich heute auf der Konferenz mein Vorschlag durchsetzte, wonach es für eine Strafbarkeit in Zukunft genügen muss, dass das beharrliche Nachstellen "geeignet" ist, die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung herbeizuführen. Wir werden auf diesem Weg rasch weiter voranschreiten!"

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