Amtsgericht Neu-Ulm
04.12.2012

"Vereinsrecht" / Das Bayerische Justizministerium und der Verlag C.H.Beck stellen neue Broschüre vor

Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, wird gemeinsam mit dem Verlag C.H.Beck am

Donnerstag, 6. Dezember 2012, 11.00 Uhr,

im Justizpalast München, Saal 270 / 2. Stock,

Prielmayerstraße 7, 80335 München,

die neue Broschüre "Vereinsrecht - Rund um den eingetragenen Verein (e.V.)" vorstellen. Wie läuft das Verfahren bei der Gründung eines Vereins ab und wie wird die Eintragung im Vereinsregister erreicht? Wer darf den Verein vertreten, etwa bei der Bestellung von Mitgliedsausweisen oder bei der Anmietung eines Vereinsheims? Wie ist die Haftung zwischen Verein und Vereinsvertreter verteilt? Diese und viele weitere Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Engagement im Verein stellen, soll die neue Broschüre beantworten.

Im Rahmen der Vorstellung der neuen Broschüre erklärt der Autor Dr. Thomas Baumann, Notar in Würzburg, wie die typischen rechtlichen Probleme rund um den "e.V." gelöst werden können. Weitere Fragen rund um das Vereinsrecht können im Anschluss gemeinsam mit dem Publikum diskutiert werden.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen! Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen sowie zu Interviews bestehen!

Hinweis: Die Broschüre "Vereinsrecht - Rund um den eingetragenen Verein (e.V.)" ist überall im Buchhandel (ISBN 978-3-406-62077-5, Verlag C.H.Beck) oder direkt beim Verlag C.H.Beck (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel. 089/38189-750, E-Mail: bestellung@beck.de) erhältlich. Der Einzelverkaufspreis beträgt € 4,40. Außerdem kann die Broschüre kostenlos unter www.verwaltungsportal.bayern.de als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?