Amtsgericht Neu-Ulm
11.12.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert aussagekräftigere Führungszeugnisse bei sexuellem Missbrauch von Kindern / "Gravierende Lücken beim Schutz von Kindern schließen!"

Anlässlich des Falls eines mutmaßlichen Besitzers von Kinderpornographie, der sich laut Medienberichten bei einem Kindergarten in Feldafing als Kinderpfleger beworben hatte, fordert Justizministerin Dr. Beate Merk eine Verbesserung des Führungszeugnisses.

"Wir müssen sicherstellen, dass potentielle Arbeitgeber im Erziehungsbereich möglichst umfassend über Vorstrafen von Bewerbern wegen Kindesmissbrauchs informiert sind", so Merk: "Dazu gibt es zwar mittlerweile das so genannte erweiterte Führungszeugnis, das diese anfordern können und in das in erweitertem Umfang Sexualstraftaten an Kindern eingetragen werden. Bislang gilt es aber nur für solche Tätigkeiten, die geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen zu begründen. Damit bleiben aber gravierende Schutzlücken offen. Denn die Konstellationen, in denen es zu Kontakten zwischen Beschäftigten und Kindern und Jugendlichen kommen kann, sind so vielfältig, dass eine sinnvolle Beschränkung auf bestimmte Arbeitsbereiche nicht möglich ist."

Außerdem werden Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen sexuellen Missbrauchs in manchen Fällen schon nach fünf Jahren aus dem Führungszeugnis gestrichen. Bei solchen Taten reicht das aber nicht. Merk: "Wir müssen die Fristen für die Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis auf 30 Jahre verlängern!"

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