Amtsgericht Neu-Ulm
13.12.2012

Bayerns Justizministerin Merk fordert besseren Schutz von Kindern im Unterhaltsrecht: "Bis zum 14. Geburtstag des Kindes darf in der Regel von Alleinerziehenden keine Vollerwerbstätigkeit verlangt werden!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Nachbesserungen bei der für heute erwarteten Reform des Unterhaltsrechts.

"Richtig und gut ist es, dass Ehepartner aus so genannten Altehen, die sich bei der Eheschließung vor langer Zeit dafür entschieden haben, den Haushalt zu führen und die Kinder zu betreuen statt ins Büro zu gehen, nun nicht mehr wie bisher detailliert bis auf Euro und Cent nachweisen müssen, wie sich ihr Einkommen entwickelt hätte, wenn sie sich damals für eine berufliche Karriere entschieden hätten", so Merk.

"Was aber leider fehlt, ist eine klare Aussage des Gesetzgebers, dass geschiedene Partner, die Kinder erziehen, nicht mehr gezwungen werden dürfen, im Regelfall ab dem dritten Geburtstag des Kindes vollerwerbstätig zu sein", so Merk. Seit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2009 können Alleinerziehende ab dem dritten Geburtstag des Kindes Unterhalt nur noch erlangen, solange und soweit dies "der Billigkeit entspricht". Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Dies führte zu einer restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten in der Regel ab dem dritten Geburtstag eine Vollerwerbstätigkeit zu verlangen ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. "Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof zwar mittlerweile relativiert", so Merk. "Eine klare Linie zeichnet sich aber noch nicht ab, so dass bei den Betroffenen große Unsicherheit entstanden ist. Zum Wohl des Kindes halte ich es daher für notwendig, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft: Bis zum 14. Geburtstag des Kindes darf eine Vollerwerbstätigkeit im Regelfall nicht verlangt werden, auch wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen!"

Der Bundestag wird heute Abend voraussichtlich entsprechend der Empfehlung seines Rechtsausschusses bestimmen, dass beim Geschiedenenunterhalt unterhaltsberechtigte Ehepartner aus so genannten Altehen wieder besser geschützt werden. Eine klarstellende Regelung zum Unterhalt für Alleinerziehende ist hingegen nicht vorgesehen.

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