Amtsgericht Neu-Ulm
19.12.2012

In Bayern auch dieses Jahr keine Weihnachtsamnestie für Gefangene / Justizministerin Merk: "Keine Bevorzugung einzelner Gefangener je nach Jahreszeit!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München erklärt, warum es auch in diesem Jahr in Bayern anders als in anderen Bundesländern keine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene geben wird. "Natürlich hat das Weihnachtsfest auch für unsere Gefangenen eine besondere Bedeutung - so wie für jeden Menschen. Und das ist auch gut und richtig so. Aber dem können und müssen wir anders als mit einer Weihnachtsamnestie Rechnung tragen!"

Die Ministerin verwies darauf, dass in Bayern geeigneten Gefangenen, bei denen keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht, z. B. Ausgang- oder Urlaub gewährt werden kann, um ihre Lieben zu besuchen und Weihnachten zu feiern. Außerdem sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetz vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar fällt.

Merk weiter: "Eine Weihnachtsamnestie - also eine Strafverkürzung nur deshalb, weil das Strafende eines Gefangenen zufällig gerade auf die Weihnachtszeit fällt - kommt aber in Bayern nicht in Frage. Eine Strafe, die ein unabhängiges Gericht in einem konkreten Fall nach sorgfältiger Prüfung und aus gutem Grund für angemessen erachtet hat, können wir nicht einfach ändern und die Strafe verkürzen, nur weil Weihnachten ist. Außerdem: Das wäre eine ungerechtfertigte und auch verfassungsrechtlich bedenkliche Bevorzugung gegenüber all den Gefangenen, deren Haftzeit zum Beispiel zu Ostern oder im Hochsommer endet!"

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