Amtsgericht Neu-Ulm
20.12.2012

Verjährung von Ansprüchen zum Jahreswechsel / Justizministerin Merk: "Augen auf! Was einmal verjährt ist, muss der Schuldner nicht mehr zahlen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt anlässlich des anstehenden Jahreswechsels vor der möglichen Verjährung berechtigter Forderungen, wenn die Gläubiger untätig bleiben: "Trotz aller vorweihnachtlichen Hektik sollte man im Blick behalten, dass mit Ablauf des 31. Dezember nicht nur das alte Jahr endet, sondern auch viele Ansprüche verjähren!"

Merk weist darauf hin, dass ein Großteil der Forderungen wie z. B. Kaufpreisforderungen bereits in drei Jahren verjähren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die Fakten und den Schuldner kennt oder zumindest kennen müsste. Mit dem 31. Dezember 2012 verjähren also viele Forderungen aus dem Jahr 2009.

Um das zu verhindern, müssen die Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden. Bei Zahlungsansprüchen kann dies auch durch einen Mahnantrag geschehen, der bei Gericht eingereicht werden muss. Dabei ist besonders wichtig: Antragsteller aus Bayern müssen ihren Antrag an das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg richten. Hinweise hierzu enthält die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/onlinedienste/mahn/.

Achtung: Nur Antragsteller, die ihren Papierantrag so rechtzeitig zur Post geben, dass er spätestens am 31. Dezember beim Zentralen Mahngericht eingeht oder ihn spätestens zum Stichtag elektronisch stellen, können sicherstellen, dass ihre Forderung nicht verjährt. Anträge per Telefax sind unzulässig und müssen zurückgewiesen werden.

Merk abschließend: "Die Verjährung ist "blind". Ihr ist es gleichgültig, ob eine Forderung gut begründet ist oder auf "wackeligen Beinen" steht. Wenn Verjährung erst einmal eingetreten ist, kann der Schuldner so oder so die Leistung verweigern und man geht leer aus. Deshalb - wer meint, davon betroffen zu sein, sollte Rechtsrat einholen und nicht untätig bleiben!"

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