Amtsgericht Neu-Ulm
02.03.2012

Bayern stimmt für Gesetz gegen Hasskriminalität/ Justizministerin Beate Merk: "Was wir alle gemeinsam verabscheuen, das muss im Strafgesetzbuch unmissverständlich zu lesen sein!"

Bayern stimmt heute im Bundesrat  für den Gesetzesantrag zur Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als schärfender Umstände bei der Strafzumessung. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Den unfassbaren Gewalttaten der Zwickauer Terrorzelle sind zehn Menschen zum Opfer gefallen. Dass sie nicht deutscher Abstammung waren, war den Tätern Grund genug, sie heimtückisch zu ermorden. Was für Verbrechen könnten noch mehr Menschenverachtung zum Ausdruck bringen als diese Taten? Dem durch die Mörder gesetzten Fanal des Hasses kann der Bundesrat heute einen Akt der Solidarität entgegenstellen - Bayern stimmt dem Gesetzesantrag deshalb zu!"

Der Gesetzesantrag sieht vor, den Umstand, dass ein Täter aufgrund von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Zielen gehandelt hat, im Gesetz ausdrücklich als Strafzumessungsgrund zu nennen. Merk: "Eines ist klar: Voraussetzungsloser Hass als Motiv muss sich auf die Bestrafung einer Tat auswirken. Als Justizministerin weiß ich, dass unsere Gerichte solche Motive auch jetzt schon gebührend sanktionieren. Das geltende Strafrecht hindert sie nicht daran. Unsere Richter wissen, welches Potential in den Formeln des Gesetzes steckt."

Merk weiter: "Unser Strafrecht richtet sich aber nicht nur an die Fachleute, sondern an uns alle. Das Strafgesetzbuch ist Ausdruck der elementarsten Werte unserer Gesellschaft. Es ist ein Atlas der Grenzen, die niemand gegenüber seinen Mitmenschen überschreiten darf. Mit der Initiative wollen wir die Grenze für jedermann klar und unmissverständlich in das Gesetz hineinschreiben."

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