Amtsgericht Neu-Ulm
07.03.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum Internationalen Frauentag: "Wir brauchen einen besseren strafrechtlichen Schutz vor Stalking!"

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2012 hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute in München eine Verschärfung des Strafgesetzes gegen Stalking gefordert.

"Klar ist: Nicht nur Frauen werden Opfer von Stalking", so Merk. "Aber es sind doch überwiegend Frauen, die sich dieser Qual ausgesetzt sehen." Nach einer Untersuchung werden in Deutschland über 17 % aller Frauen und auch zahlreiche Männer zumindest einmal in ihrem Leben Opfer von Stalking. Merk: "Am Internationalen Frauentag sollten wir deshalb darüber nachdenken, was wir für die Stalking-Opfer tun können."

"Die Erfahrungen der Strafverfolger zeigen aber, dass der Stalking-Paragraph, den wir 2007 nach langem Kampf ins Strafgesetzbuch eingeführt haben, noch nicht weit genug geht", so Merk. "Das Problem: Derzeit macht sich der Stalker nur dann strafbar, wenn er die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt". Der Nachweis fällt in der Praxis häufig schwer - was eine Schutzlücke zur Folge hat.

Merk: "Deshalb müssen wir jetzt nachsteuern. Es muss künftig ausreichen, dass das Verhalten des Täters "geeignet" ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebenssituation des Opfers herbeizuführen - unabhängig davon, ob das Opfer seinen äußeren Lebensablauf wirklich maßgeblich ändert oder psychisch ankämpft."

Denn wenn weiterhin erst das Opfer sein äußeres Leben einschränken müsse, dann heiße das: Man kann strafrechtlich erst einschreiten, wenn das passiert ist, was gerade verhindert werden soll! "Nicht das Opfer darf aber das Risiko tragen, dass sich die Gefahr realisiert", so Merk. "Das muss beim Täter liegen!"

Merk kündigte bereits an, zur Fünf-Jahres-Bilanz des Stalking-Paragraphen am 30. März 2012 (10:30 Uhr) im Münchner Justizpalast eine große Podiumsdiskussion zu veranstalten, bei der auch der Sicht der Opfer breiter Raum eingeräumt und die von ihr geforderte Strafrechtsschärfung diskutiert werde.

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