Amtsgericht Neu-Ulm
26.03.2012

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert: "Verträge am Telefon nur noch nach schriftlicher Bestätigung!"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass die hohen Bußgelder im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung laut der aktuellen Statistik der Bundesnetzagentur offenbar Wirkung zeigen. Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung gingen danach um rund 30 % auf 30.200 zurück.

"Damit können wir uns aber nicht zufrieden geben", so Merk. "Die absolute Zahl der Beschwerden spricht immer noch für sich. Ich fordere, den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon zu schützen, indem man die so genannte Bestätigungslösung einführt. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt", so Merk. "Eine solche Lösung hätte den Vorteil der Eindeutigkeit: Wenn sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern herumspricht, dass Unternehmen, die sich auf einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag berufen, eine schriftliche Bestätigung vorlegen müssen, wird sie das von unbedachten Zahlungen abhalten, die nur dazu führen, dass sie später ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Und es würde unlauterer Telefonwerbung endgültig das Wasser abgraben!"

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