Amtsgericht Neu-Ulm
18.04.2012

Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßt geplante Einführung des Warnschussarrests für jugendliche Straftäter

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heute laut Medienberichten vom Bundeskabinett beschlossene Einführung eines Warnschussarrests für jugendliche Straftäter. "Hierfür hat sich Bayern seit langem intensiv eingesetzt", so Merk. "Und wie es jetzt aussieht mit Erfolg." Der Warnschussarrest, der neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verhängt werden kann, könne für den Richter ein ganz wichtiges Instrument sein, um einem Jugendlichen oder Heranwachsenden die Bedeutung einer Bewährungsstrafe vor Augen zu stellen und frühzeitig anzuzeigen, was Freiheitsentzug bedeutet. "Viele Jugendliche sehen sonst ein Bewährungsstrafe als ‘Freispruch zweiter Klasse‘ an und gehen mit dem Gefühl aus dem Gerichtssaal, dass der Straftat keine Sanktion folgt. Dem kann mit einem Warnschussarrest wirksam begegnet werden. dem Jugendlichen wird das Signal gegeben: Bis hierhin und nicht weiter."

Merk teilt auch nicht die teilweise geäußerten Bedenken, dass ein Warnschussarrest keinen Sinn mache, weil Jugendliche, gegen die eine Bewährungsstrafe verhängt wird, zumeist ohnehin schon vorher für vorangegangene Taten einen Arrest verbüßt hätten und damit bereits vorgewarnt seien. "Es gibt viele Fälle, in denen die Schwere der Tat die Verhängung einer Freiheitsstrafe gebietet, ohne dass der Jugendliche vorher bereits straffällig geworden ist. Für diese Fälle müssen wir den Instrumentenkasten des Richters vervollständigen und ihm so die passenden Möglichkeiten an die Hand geben."

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