Amtsgericht Neu-Ulm
24.04.2012

Justizministerin Merk zur Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe zur Entschädigung für Sicherungsverwahrte

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München zu der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe Stellung genommen, das vier ehemaligen Sicherungsverwahrten Schadensersatz wegen rückwirkender Verlängerung der Sicherungsverwahrung zugesprochen hatte:

"Es ist den Menschen und vor allem den Opfern nur schwer vermittelbar, dass jemandem, der in Sicherungsverwahrung untergebracht wurde, weil von ihm eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausging, im nachhinein dafür eine Entschädigung zugesprochen wird", so Merk. "Es wird nun entscheidend darauf ankommen, ob und unter welchen Prämissen die Entscheidung auch höchstrichterlich bestätigt wird."

Wichtig sei aber vor allem eines: "Das Gericht hat ebenso wenig wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt", so Merk. "Vielmehr ging es um die Spezialfälle, in denen nachträglich die Dauer der Sicherungsverwahrung von 10 Jahren auf unbeschränkte Zeit verlängert wurde. Die nachträgliche Unterbringung brauchen wir hingegen weiterhin dringend in den Fällen, in denen erst während der Haft erkennbar wird, dass von einem Straftäter aufgrund einer psychischen Störung eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder sexuelle Integrität anderer Menschen ausgeht. Diese Möglichkeit müssen wir auch bei der anstehenden Reform der Sicherungsverwahrung unbedingt behalten."

Außerdem ging es bei der Entscheidung nicht darum, ob die Betreffenden Personen in Freiheit kommen oder nicht. "Auch Sicherungsverwahrte, deren Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert oder nachträglich angeordnet worden war, sind weiterhin unterzubringen, wenn nach Überzeugung des Gerichts aufgrund einer psychischen Störung von ihnen eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten ausgeht."

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