Amtsgericht Neu-Ulm
27.04.2012

Justizministerin Beate Merk: "An die Angehörigen der Opfer denken!"

Anlässlich der aktuellen Diskussion um das Urteil des Landgerichts Karlsruhe, in dem ehemaligen Sicherungsverwahrten Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung zugestanden wurde, erinnert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk an ihren Gesetzentwurf zum Schmerzensgeld für nahe Angehörige. "Wenn jetzt nach Auffassung eines Instanzgerichts Täter ein Schmerzensgeld erhalten sollen, die zum Schutz der Allgemeinheit in der Sicherungsverwahrung untergebracht worden waren, dann ist es absolut unverständlich, weshalb nicht endlich auch die Angehörigen der Opfer mehr in den Blick unserer Rechtsordnung genommen werden", so Merk.

Nahe Angehörige eines Getöteten oder schwer Verletzten werden heute von unserem Recht stiefmütterlich behandelt. Das unendliche Leid naher Verwandter beim Tod eines Angehörigen wird im Regelfall von der Rechtsordnung - anders als in vielen anderen Staaten der Welt - nicht berücksichtigt. Merk: "Das darf nicht so bleiben. Es kann nicht sein, dass unser Recht mittlerweile immaterielle Schäden wie entgangene Urlaubsfreude ersetzt, den Schmerz naher Angehöriger hingegen achselzuckend übergeht !"

Der Gesetzentwurf, der auch vom Vorsitzenden des AK Recht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Stephan Mayer MdB nachdrücklich unterstützt wird, kann unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf_verb_zivilrechtl_rechtstellung_unfallopfer.pdf gerufen werden.

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