Bewährungshilfe in Bayern wird 60 / Justizministerin Merk: "Die Bewährungshilfe in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben und ausbauen!"
Vor 60 Jahren, im Jahr 1953, sind in Bayern die ersten hauptamtlichen Bewährungshelfer eingestellt worden. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zu diesem Anlass: "Unsere Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bauen den Strafgefangenen eine Brücke in die Freiheit - in ein Leben in Eigenverantwortung und ohne Straftaten. Sie kontrollieren und unterstützen die Täter. Und leisten gerade damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz möglicher zukünftiger Opfer! Und das nun schon seit 60 Jahren. Dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung!"
Die Ministerin weiter: "Die Arbeit der Bewährungshilfe in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben und ausbauen. Am Anfang waren es nur zwei Bewährungshelfer, heute sind es 305 Stellen für Bewährungshelfer. Und wir werden die Stellen für die Bewährungshilfe bis 2014 um insgesamt 38 weiter erhöhen!" Berücksichtigt man die Stellenmehrungen in den Doppelhaushalten 2003/2004 von 20 zusätzlichen Stellen und 2009/2010 von 15 zusätzlichen Stellen, ist die bayerische Bewährungshilfe dann seit 2003 um insgesamt 73 Stellen verstärkt worden.
Merk verweist darauf, dass die Herausforderungen in der Bewährungshilfe gewachsen sind: "Heute gibt es nicht nur viel mehr Probanden. Sie haben auch viel komplexere Probleme, bei denen die Bewährungshelfer anpacken müssen, von Arbeitslosigkeit und Schulden bis hin zu psychischen Problemen und Sucht. Außerdem hat die Bedeutung der Betreuung und Überwachung von Verurteilten zugenommen, von denen im Falle neuer Straftaten große Gefahren für Leib und Leben anderer ausgehen; etwa stark rückfallgefährdete Sicherungsverwahrte, die nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts entlassen werden mussten. Das verlangt den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern viel ab! Und sie bewältigen diese Herausforderungen mit großem Engagement!"
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?