Amtsgericht Neu-Ulm
29.05.2013

Projektstudie "Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf"
Innenminister Herrmann und Justizministerin Merk: "Wir dulden keine Gewalt"

Bei Gewaltstraftaten durch Fußtritte gegen den Kopf besteht stets eine tödliche Gefahr. Polizei und Justiz stehen dann regelmäßig vor der folgenschweren Frage, ob es sich rechtlich um eine gefährliche Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt handelt. Im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes haben die Hochschule Regensburg, das Institut für Rechtsmedizin Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitarbeiter des Kriminalfachdezernats 1 des Polizeipräsidiums Mittelfranken nun eine Projektstudie zur Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf durchgeführt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizministerin Dr. Beate Merk werden bei einer Pressekonferenz am

Montag, den 3. Juni 2013 um 14.30 Uhr

bei der Bundesagentur für Arbeit, Raum 158,

Regensburger Straße 104 in Nürnberg

 

die Ergebnisse der Projektstudie vorstellen. Die beiden Minister sind sich einig: "Wir dulden keine Gewalt! Die Ergebnisse der Projektstudie sind äußerst wertvoll für unsere polizeiliche, rechtsmedizinische und strafrechtliche Praxis."

Die Vertreter der Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?