Amtsgericht Neu-Ulm
06.06.2013

Bayerns Justizministerin Beate Merk zu den neu beschlossenen Maßnahmen gegen Zwangsprostitution: "Ein wichtiges Signal für die Opfer - aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht in den aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution ein wichtiges Signal gegen die menschenverachtende Ausbeutung von Frauen, die mitten in Deutschland stattfindet. "Bei einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" für Bordellbetreiber und der Möglichkeit von Auflagen für den Betrieb eines Bordells darf man aber nicht stehen bleiben", so Merk. "Zwangsprostitution und Menschenhandel sind nicht nur ein gewerberechtliches, sondern ein strafrechtliches Phänomen."

Merk fordert weiterhin, die durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 eingeführten Strafmilderungen bei Zwangsprostitution und Menschenhandel rückgängig zu machen. "Seit dem Prostitutionsgesetz ist das Fördern der Prostitution nicht mehr strafbar. Profitiert haben davon ausschließlich die Zuhälter und Bordellbetreiber. Denn den Strafverfolgungsbehörden fehlt seitdem häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse für das traditionell konspirative Rotlichtmilieu zu erwirken. Damit sind die Chancen, dort auch Fälle von Menschenhandel aufzudecken, extrem gesunken. Diese Reform war ein Danaergeschenk an die Frauen, das wir dringend rückgängig machen müssen!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?