Amtsgericht Neu-Ulm
05.07.2013

Verbraucherschutzministerin Merk warnt vor aktueller Welle von unseriösen Jobangeboten: "Hände weg bei Vorauszahlungen und bloßen Postfachadressen!"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt vor einer aktuellen Welle von unseriösen Jobangeboten, die Verbraucher per E-Mail erhalten. Meist verbergen sich dahinter aber Abzockmaschen in verschiedenen Varianten. Zum Beispiel werden "Manager für Warenverteilung" gesucht, die Pakete auf Provisionsbasis entgegennehmen und weiterleiten sollen. Merk: "Was sich zunächst ganz harmlos anhört, entpuppt sich häufig als Betrügerei. Verbraucher sollen als so genannte Warenagenten benutzt werden, um rechtswidrig an Ware zu gelangen." Die Täter benutzen u.a. gehackte Benutzerkonten bei Online-Shops und ausgespähte Kreditkartendaten von Dritten, um teure Waren zu bestellen und dann zunächst an den Warenagenten liefern zu lassen. Dessen Aufgabe besteht dann darin, die Pakete an vorgegebene Adressen, oft im Ausland, weiter zu senden. Wenn dann die Rechnung beim Warenagenten eingeht, sind Waren und Auftraggeber nicht mehr auffindbar. Merk warnt: "Damit ist nicht nur der Ärger vorprogrammiert. Unter Umständen kann sich der Warenagent auch strafbar machen und vom geprellten Verkäufer zivilrechtlich belangt werden."

Die Ministerin weiter: "Stutzig werden sollten Jobsuchende vor allem bei Vorauszahlungen jeglicher Art, also auch bei Anrufpflichten zu teuren Telefonnummern. Daneben können unrealistische Verdienstmöglichkeiten ein Warnsignal sein. Zuerst klingen die verlockenden Angebote mit mehreren tausend Euro für einen Zeitaufwand von 3 bis 5 Stunden pro Monat plus Dienstwagen wie leicht verdientes Geld. Aber nach wie vor gilt: Geschenkt bekommt man im Leben nichts!" Schließlich sollte man nur solche Firmen kontaktieren, die eine richtige Adresse angeben. Werde nur eine Postfachadresse benutzt, so könnte das darauf hindeuten, dass die Firma nicht greifbar sein wolle. "Leider flüchten viele Betrüger erfolgreich in die Anonymität, weil es keine Identifizierungspflicht bei Postfacheröffnungen gibt. Dann gehen strafrechtliche Ermittlungen ins Leere und Zivilklagen der Geschädigten können nicht zugestellt werden", so Merk.

Weitere Informationen und Tipps, wie Sie einen seriösen Nebenjob finden, finden Sie unter www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/dienstvertrag/nebenverdienste_unserioes.htm.

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