Amtsgericht Neu-Ulm
05.07.2013

"Ja zum Rechtsstaat - nein zur Paralleljustiz"

In der öffentlichen Berichterstattung häufen sich seit einiger Zeit Artikel und Beiträge zum islamischen Recht und zur Rolle von "Friedensrichtern" in Deutschland. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich frühzeitig des Themas angenommen und lädt am

Mittwoch, 10. Juli 2013, 11.00 bis 13.45 Uhr,

im Justizpalast München, Saal 134 / 1. Stock,

Prielmayerstraße 7, 80335 München,

zur Veranstaltung "Ja zum Rechtsstaat - nein zur Paralleljustiz" ein.

Nach der Begrüßung durch Justizministerin Dr. Beate Merk wird Prof. Dr. Mathias Rohe, Zivilrechtsprofessor und Islamwissenschaftler an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, über die Chancen und Gefahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland sprechen.

In der anschließenden Podiumsdiskussion wird Justizministerin Dr. Beate Merk gemeinsam mit

Dr. Joachim Wagner, Journalist und Autor,

Nazan Simsek, Fachanwältin für Familienrecht, und

Staatsanwalt Dr. Frank Michael Heller, Staatsanwaltschaft Berlin,

der Frage nachgehen, ob eine Paralleljustiz in Deutschland noch Fata Morgana oder schon gefährliche Wirklichkeit ist. Einzelheiten zum Programm können dem beigefügten Flyer entnommen werden.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!

Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen!

Pressevertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmjv.bayern.de) anzumelden.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?