Amtsgericht Neu-Ulm
06.09.2013

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk stellt die bayeri-sche Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2012 vor

Wie viele Täter wurden in Bayern letztes Jahr wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt? Ist die Anzahl der im Freistaat wegen Mordes Verurteilten gesunken oder gestiegen? Hat sich der Trend bestätigt, dass immer mehr Heranwachsende bei uns nach Jugendstrafrecht statt nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden? Wer sich solche Fragen stellt, dem hilft ein Blick in die Strafverfolgungsstatistik. Diese Statistik der abgeurteilten und verurteilten Personen erfasst, wie viele Personen wegen eines bestimmten Delikts verurteilt wurden und bezüglich wem das Gericht andere Entscheidungen (z.B. Freispruch) getroffen hat. Hierbei wird aber grundsätzlich nur das schwerste im Urteil genannte Delikt erfasst und nicht weitere Straftaten, die in dem Verfahren mit abgeurteilt wurden.

Die bayerische Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2012 stellt Bayerns  Justizministerin Dr. Beate Merk in einer Pressekonferenz vor am

Montag, dem 9. September, 12.30 Uhr,

im Raum 366

des Justizpalastes in München am Karlsplatz (Stachus),

Prielmayerstr. 7, 80335 München.

 

Hierzu laden wir die Vertreter der Medien herzlich ein. Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen sowie zu Einzelinterviews gegeben. Um Voranmeldung unter 089/5597-3111 oder presse@stmjv.bayern.de wird gebeten.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?