Amtsgericht Neu-Ulm
19.09.2013

Justizministerin Merk: Wir machen uns im morgigen Bundesrat für München als Patentrechtsstandort stark / "Wichtige Weichenstellung für Bayern"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kündigt an, dass Bayern sich im morgigen Bundesrat für München als Standort einer Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts stark machen wird. Dort steht eine für Bayern als Patent- und Wirtschaftsstandort wichtige Forderung an die Bundesregierung zur Abstimmung: In Deutschland vier Lokalkammern des künftigen Einheitlichen Europäischen Patentgerichts einzurichten und dabei neben Düsseldorf, Hamburg und Mannheim auch München zu berücksichtigen. Merk: "Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist entscheidend, dass München eine der vier Lokalkammern erhält. Denn nur so steht den patentstarken bayerischen Unternehmen weiterhin eine ortsnahe Gerichtsbarkeit zur Verfügung."

Hintergrund ist die Neugestaltung der Europäischen Patentgerichtsbarkeit. Bereits im vergangenen Jahr war entschieden worden, dass für Klagen, bei denen es um die Erteilung oder die Nichtigkeit von Patenten geht, eine neue Europäische Zentralkammer in Paris eingerichtet wird; neben London soll München dabei eine Außenstelle erhalten. Aktuell steht nun die Entscheidung über den Ort der so genannten Lokalkammern der Europäischen Patentgerichtsbarkeit an, die ab etwa 2015 zusammen mit der Zentralkammer die erste Instanz des Einheitlichen Patentgerichts bilden werden. Diese werden sich mit den für die Wirtschaft besonders wichtigen Streitigkeiten zwischen Unternehmen befassen, bei denen es um die Verletzung von Patenten und daraus resultierende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geht. In Deutschland können insgesamt bis zu vier Lokalkammern errichtet werden. Die Bundesregierung ist dafür zuständig, dem Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts die deutschen Standorte der Lokalkammern zu benennen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?