Amtsgericht Neu-Ulm
25.09.2013

Bayerns Justizministerin Beate Merk eröffnet Schülergericht in Neu-Ulm / "Strafen, die von Gleichaltrigen kommen, sind besonders wirksam!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wird am

Freitag, 27. September 2013, 14.00 Uhr,

im Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 60, 89231 Neu-Ulm,

in Anwesenheit von Repräsentanten der Justiz und des öffentlichen Lebens im Landkreis das neue Neu-Ulmer Schülergericht eröffnen. Gemeinsam mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Memmingen, Dr. Johann Kreuzpointner wird sie das Projekt näher vorstellen. Auch Schüler des neuen Teen Courts werden Auskunft über ihre Motivation und ihre Erwartungen an den Teen Court geben.

Mit dem Neu-Ulmer Schülergericht wird in Bayern ein weiterer Teen Court eingerichtet. Teen Courts befassen sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher. Meist geht es um jugendtypische Straftaten von Ersttätern, wie Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen, leichte Körperverletzungen oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Schüler sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über die Tat, vereinbaren mit ihm eine oder mehrere erzieherische Maßnahmen und überwachen deren Erfüllung. Das Ergebnis wird dann von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt; bei einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme(n) erfolgt eine Einstellung des Verfahrens.

Justizministerin Merk: "Wir alle wissen, dass Jugendlichen die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig ist. Missbilligende Reaktionen von Altersgenossen sind daher besonders gut geeignet, jugendliche Täter vom Unrecht ihrer Straftat zu überzeugen und sie zum Umdenken zu bewegen."

Die Medien sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen!

Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahme, Pressefotos und

zu Interviews bestehen!

Pressevertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmjv.bayern.de) anzumelden.

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?