Amtsgericht Neu-Ulm
01.02.2013

Berliner Grüne wollen verurteilten Geiselnehmer als Sachverständigen für das neue Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz / Bayerns Justizministerin: "Schlag ins Gesicht der Opfer!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt zu aktuellen Presseberichten, nach denen die Berliner Grünen einen inhaftierten und verurteilten Schwerverbrecher zu einer Anhörung zum Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz einladen wollen: "Wer verurteilte Straftäter für die richtigen Sachverständigen hält, wenn es darum geht, über ein neues Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung zu beraten, der macht den Bock zum Gärtner! Und vor allem zeigt er eines ganz deutlich - dass er wieder einmal nur die Täterperspektive einnimmt statt auf die Opfer zu schauen!"

Am 04.05.2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland grundlegend reformiert werden und bis zum 31.05.2013 ein neues Gesamtkonzept für die Sicherungsverwahrung entwickelt werden muss. Die Länder müssen dabei die praktische Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung regeln. Nach einem aktuellen Zeitungsbericht wollen die Berliner Grünen dazu am 13. Februar 2013 einen verurteilten Geiselnehmer und Bankräuber als Experten zu einer Anhörung zum neuen Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz in den Rechtsausschuss einladen, der nach Absitzen seiner Strafe selbst in Sicherungsverwahrung muss.

Merk abschließend: "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer!"

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