Amtsgericht Neu-Ulm
06.11.2014

Bayer zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt / Justizminister Bausback: "Mit Wolfgang Bär entsendet die bayerische Justiz einen exzellenten und hoch engagierten Juristen nach Karlsruhe!"

Der Richterwahlausschuss hat heute in Berlin den bayerischen Justizangehörigen Dr. Wolfgang Bär zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Bayern wurde im Richterwahlausschuss vom Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback vertreten: "Es ist wichtig, dass im höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht auch bayerische Experten mit ihrem Können und ihren Erfahrungen vertreten sind. Mit Wolfgang Bär entsendet die bayerische Justiz einen exzellenten und hoch engagierten Juristen nach Karlsruhe. Ich bin mir sicher, dass er der bayerischen Justiz alle Ehre machen wird."

Der in Bayreuth geborene Dr. Wolfgang Bär begann seine Justizkarriere am 1. Juni 1991 als Richter am Amtsgericht Bayreuth. Nach einer Station als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth kehrte er im Mai 1994 an das Amtsgericht Bayreuth zurück, wobei er zeitweise mit der Hälfte seiner Arbeitszeit an das Oberlandesgericht Bamberg abgeordnet war. Ab Juni 2000 war er als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in Bayreuth tätig. In dieser Funktion, die er bis Juni 2007 ausübte, wurde er im August 2005 zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert, wo er im Anschluss an die Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiter einem Strafsenat angehörte. Seit November 2011 leitet Herr Dr. Bär ein Referat in der Abteilung für Strafrecht und Internetkriminalität des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, dessen Aufgaben sich insbesondere auf die Internetkriminalität und sonstige IuK-Kriminalität erstreckt.

Bausback: "Mit Herrn Dr. Bär verliert die bayerische Justiz einen ausgewiesenen Experten gerade auf dem Gebiet des Strafrechts, insbesondere der Internetkriminalität, der nun sein exzellentes Know-how beim Bundesgerichtshof einbringen kann. Dafür wünsche ich Herrn Dr. Bär alles erdenklich Gute!"

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?