Amtsgericht Neu-Ulm
11.11.2014

Bayerns Justizminister Bausback begrüßt Einigung der Großen Koalition auf eine Reform des Sexualstrafrechts: "Wichtiger Erfolg bayerischer Rechtspolitik!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt die heutige Einigung der Großen Koalition in Berlin auf eine weitreichende Reform des Sexualstrafrechts. "Die Reform ist ein richtiger und wichtiger Schritt zu einem modernen Sexualstrafrecht, das europäische Vorgaben aufgreift und zugleich ein hohes Schutzniveau zu Gunsten der Opfer sexueller Übergriffe sichert", so Bausback. "Mit den geplanten Änderungen werden viele langjährige bayerische Forderungen aufgegriffen, etwa Verbesserungen bei der Verjährung von Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen und beim Schutz von Schülern vor sexuellen Übergriffen durch Lehrkräfte."

Verbesserungen betreffen insbesondere auch den Schutz der Intimsphäre vor Bildaufnahmen. "Gerade bei der Bekämpfung eines "Handels" mit Nacktaufnahmen von Kindern haben sich wesentliche Strafbarkeitslücken gezeigt, die dringend geschlossen werden müssen", so Bausback. "Der ursprünglich vom Bundesjustizminister vorgelegte Entwurf ist hier aber über das Ziel hinausgeschossen, indem er das Herstellen von Bildern nackter Personen situationsunabhängig und ganz allgemein kriminalisieren wollte." Die jetzt in der Koalition beschlossene Formulierung nehme in Teilen Regelungsvorschläge aus dem bayerischen Gesetzentwurf zum Vorbild, so Bausback weiter: "Und das ist gut und richtig so. Wir müssen gerade die Kinder umfassend vor jeder Art von sexuellen Übergriffen schützen. Aber: Es geht zu weit, wenn Eltern sich strafbar machen können, weil sie etwa unbekleidete Kleinkinder beim Spielen am Strand fotografieren", so der Minister.

Schutzlücken würden überdies im Bereich der Kinderpornografie geschlossen, indem der Begriff der kinderpornografischen Schriften ausgeweitet wird, so Bayerns Justizminister heute in München. Hierunter sollen künftig insbesondere auch Bildaufnahmen fallen, die zwar keine sexuellen Handlungen zeigen, aber die sexuell aufreizende Darstellung der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes. Bausback: "Dass hier der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf entsprechend unseren Vorschlägen erweitert wurde, ist ein wichtiger Erfolg bayerischer Rechtspolitik und ein klares Signal für einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch." Auch die vorgesehene Anhebung der Strafen für den Besitz von Kinderpornografie sei bereits in dem bayerischen Gesetzentwurf vom April diesen Jahres enthalten, erläutert der Minister.

Bausback weiter: "Dass sich unsere bayerischen Vorstellungen hier durchgesetzt haben, ist nicht zuletzt dem großen Engagement der Rechtspolitiker der CSU-Landesgruppe in Berlin, allen voran MdB Alexander Hoffmann, insbesondere aber auch MdB Dr. Silke Launert zu verdanken."

Trotz dieser Erfolge sieht Bausback weiteren Handlungsbedarf im Sexualstrafrecht: "Gerade in Fällen des Cybergroomings, also dem gezielten Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, muss sichergestellt werden, dass sich die Strafbarkeit auch auf alle Fälle des Versuchs erstreckt."

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