Justizminister Bausback weiht Justizpalast in Bayreuth nach Generalsanierung ein: "Architektonisches Erbe und Anforderungen an eine moderne Justiz in Einklang gebracht."
Nach fast siebenjähriger Generalsanierung hat Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heute den Justizpalast in Bayreuth feierlich eingeweiht. Der Minister blickt bei diesem Anlass zurück auf die 110 Jahre alte Geschichte des Gebäudes: "110 Jahre - das erscheint uns heute eine lange Zeit. Seinerzeit war der Bau des Bayreuther aber ein sichtbares Symbol für die Bedeutung einer unabhängigen Justiz im Staatsaufbau und für den staatsrechtlichen Quantensprung, den die verfassungsmäßige Verankerung der Gewaltenteilung im 19. Jahrhundert darstellte. Gewaltenteilung, aber auch Öffentlichkeitsprinzip, Trennung von Anklagebehörde und Gericht - das alles sind Grundsätze, die uns heute in unserem modernen Rechtsstaat als selbstverständlich erscheinen", so Bausback. "Wenn wir Gebäude wie den Bayreuther Justizpalast betrachten, führt uns das aber plastisch vor Augen, dass diese Prinzipien vor gar nicht so langer Zeit noch keine Selbstverständlichkeit waren!"
Zwar sei die damals ebenfalls vorherrschende Idee, den Bürger architektonisch beeindrucken und damit zum Rechtsbewusstsein führen zu wollen, kein der heutigen Justizbauweise zugrunde liegendes Leitmotiv. "Gerade ein so wunderschön renoviertes Gebäude wie der historische Justizpalast Bayreuth führt uns aber vor Augen, wie architektonisches Erbe und Anforderungen an eine moderne Justiz in Einklang gebracht werden können. Zweckmäßigkeit und Schönheit müssen sich nicht widersprechen", so Bayerns Justizminister heute in Bayreuth.
Hintergrund:
Im Rahmen der fast siebenjährigen Generalsanierung wurde u.a. ein behindertengerechter Zugang geschaffen, der zugleich die aktuellen Anforderungen an die Sicherheit in Justizgebäuden erfüllt. Zudem wurden Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, Elektrik und Heizungsanlage erneuert sowie die Fassade saniert. Die Gesamtsanierungskosten beliefen sich auf rund 11 Mio. Euro.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?