Amtsgericht Neu-Ulm
28.04.2014

Justizminister Bausback stellt gemeinsam mit dem Verlag C.H.Beck die neu aufgelegten Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" und "Vorsorge für den Erbfall" vor

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wird gemeinsam mit dem Verlag C.H.Beck am

Mittwoch, 30. April 2014, 10 Uhr,

im Justizpalast München, Saal 270 / 2. Stock,

Prielmayerstraße 7, 80335 München,

die neu aufgelegten Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" und "Vorsorge für den Erbfall" vorstellen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht? Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung? Ist eine Patientenverfügung für den Arzt rechtlich verbindlich? Wie mache ich ein Testament oder einen Erbvertrag? Was kann ich in einem Testament überhaupt regeln? Das sind nur einige der Fragen, die sich viele Menschen stellen, wenn sie Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall treffen wollen. Die neu aufgelegten Broschüren sollen die Bürgerinnen und Bürger informieren und ihnen helfen, die richtigen Antworten auf ihre Fragen zu finden.

Bei der Veranstaltung erklärt Dr. Dr. Ralf J. Jox, Privatdozent am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin LMU, worauf es bei der Patientenverfügung ankommt. Prof. Dr. Kroiß, Vizepräsident des Landgerichts Traunstein, gibt Tipps, wie ein wirksames Testament verfasst werden kann.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!

Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos

und zu Interviews bestehen!

Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail:
presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

Hinweis: Die Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" (ISBN 978-3-406-66321-5, Verlag C.H.Beck) und "Vorsorge für den Erbfall" (ISBN 978-3-406-66320-8, Verlag C.H.Beck) sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.Beck (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089/38189-750, E-Mail: bestellung@beck.de) erhältlich. Der Einzelverkaufspreis beträgt € 4,90. Außerdem können die Broschüren kostenlos unter www.bestellen.bayern.de als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?