
Amtswechsel an der Spitze der Münchner Generalstaatsanwaltschaft
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wird am
Montag, den 2. März 2015, um 10.00 Uhr,
im Max-Joseph-Saal
der Münchner Residenz,
Residenzstraße 1,
80333 München
im Rahmen einer Feierstunde den Wechsel im Amt des Münchner Generalstaatsanwalts vollziehen. Der bisherige Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz stand zehn Jahre lang an der Spitze der Münchner Generalstaatsanwaltschaft und wird am 1. März 2015 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. Ihm wird Dr. Peter Frank nachfolgen, der zuletzt Leiter der Personalabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz war.
Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen!
Pressevertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail:
presse@stmj.bayern.de) anzumelden.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?