Amtsgericht Neu-Ulm
31.03.2016

Neuer Erklärfilm zur Bewährungshilfe online / Bayerns Justizminister Bausback: "Bewährungshelfer leisten wichtigen Beitrag für unsere Sicherheit und unsere Gesellschaft."

"Was leistet die Bewährungshilfe? Wie werde ich Bewährungshelfer?" Diese und andere Fragen beantwortet der neue Erklärfilm des Bayerischen Justizministeriums, der jetzt online verfügbar ist: http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/bewaehrungshelfer-gerichtshelfer/. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: "Mit unserem neuen Erklärfilm unterstreichen wir: Unsere Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft! Sie begleiten verurteilte Straftäter auf ihrem Weg zurück in ein straffreies Leben und unterstützen sie, wieder einen festen Platz in unserer Gesellschaft zu finden."

Der Erklärfilm informiert in drei Minuten knapp und verständlich, welche Voraussetzungen künftige Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erfüllen müssen und welche Aufgaben der Beruf mit sich bringt. So kontrollieren die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer nicht nur gerichtliche Weisungen und Auflagen. Sie fördern vielmehr auch die kritische Auseinandersetzung des Probanden mit seiner Straftat und seiner Lebenssituation und leisten Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen.

Bausback abschließend: "Keine Frage: Der Beruf des Bewährungshelfers ist sehr vielfältig und verantwortungsvoll. Er verlangt nicht zuletzt Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Einsatzbereitschaft. Aber es lohnt sich: Jede erfolgreich absolvierte Bewährungszeit eines ehemaligen Straftäters vermeidet neue Straftaten und ist damit ein wichtiges Mosaiksteinchen für unser aller Sicherheit!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?