Amtsgericht Neu-Ulm
09.11.2017

Bayerns Justizminister Bausback: "Justizministerkonferenz folgt bayerischen Forderungen nach weiteren Reformen im Strafverfahrensrecht: Zugriff auf Mobilfunk-Standortdaten für unsere Strafverfolger schleunigst wieder ermöglichen / Großverfahren handhabbar machen!"

Nach Abschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die heute in der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Berlin tagte, betont Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Sämtliche bayerischen Vorschläge haben auf der Konferenz eine Mehrheit gefunden. Das ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik!"

Bayerns Justizminister erläutert: "Ich bin mir mit meinen Kollegen völlig einig: Unsere Strafverfolger brauchen schleunigst wieder Zugriff auf sogenannte Handy-Standortdaten. Denn diese sind insbesondere zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar. Über die Standortdaten können unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nämlich nachvollziehen, in welcher Funkzelle etwa das Handy des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat eingeloggt war. So erhalten sie beispielsweise Anhaltspunkte zu den Aufenthaltsorten des Verdächtigen in Tatortnähe oder zum Vor- und Nachtatverhalten", so Bausback.

Bis Dezember 2015 war der Zugriff auf Standortdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen oder technischen Gründen freiwillig gespeichert werden, zulässig. Mit der verpflichtenden Einführung der Verkehrsdatenspeicherung hat der Gesetzgeber zugleich klargestellt, dass der Zugriff auf freiwillig durch die Telekommunikationsanbieter gespeicherte Daten künftig nicht mehr zulässig sein soll. Da die verpflichtende Verkehrsdatenspeicherung derzeit faktisch ausgesetzt ist und gleichzeitig der Zugriff auf freiwillig durch die Telekommunikationsanbieter gespeicherte Daten unzulässig ist, haben die Strafverfolgungsbehörden letztlich derzeit in diesem Bereich weniger Möglichkeiten als vor Dezember 2015.

Bausback: "Dieser Zustand ist für eine effektive Strafverfolgung völlig unerträglich und steht überdies im krassen Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers! In Zeiten von Extremismus und Terrorismus können wir uns das schlicht nicht leisten!"

Die Justizminister fordern auch in anderen Bereichen des Strafverfahrensrechts den Bund zum Handeln auf: "Wir müssen auch das gerichtliche Verfahren noch zügiger und effizienter gestalten. Dass sich die Justizministerkonferenz auch hinter dieser Forderung versammelt hat, ist ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber. Vor allem müssen wir den Gerichten gerade mit Blick auf Großverfahren die notwendigen Mittel an die Hand geben, mit denen die Gericht alleine zur Verfahrensverzögerung gestellten und damit missbräuchlich eingesetzten Befangenheits- und Beweisanträgen schneller begegnen können", so Bausback abschließend.

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