Amtsgericht Neu-Ulm
09.03.2017

Bayern bringt Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen in den Bundesrat ein / Justizminister Bausback: "Religiöse und kulturelle Prägungen dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein / Auch und gerade im Strafrecht ist selbstbewusstes Bekennen zu unseren Werten notwendig!"

Bayern bringt an diesem Freitag seinen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen in den Bundesrat ein. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: "In letzter Zeit beobachten wir vermehrt, dass sich Angeklagte zum Beispiel bei Verfahren wegen sexueller und körperlicher Gewalt gegenüber ihren Ehefrauen vor unseren Gerichten auf ihren religiösen oder kulturellen Hintergrund berufen. Hier brauchen unsere Richterinnen und Richter klare Leitplanken und die lauten: Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein!"

Bei der Strafzumessung - also bei der grundlegenden Frage der Bewertung des Verhaltens eines Straftäters und der Bestimmung einer gerechten Strafe - müsse ein einheitlicher Bewertungsmaßstab gelten. Bausback: "Ausgangspunkt dieser einheitlichen Bewertung kann und muss die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sein. Das müssen wir ausdrücklich so in das Gesetz schreiben. Denn: Wir müssen uns auch und gerade im Strafrecht selbstbewusst zu unseren fundamentalen Grundwerten bekennen, etwa dem unbedingten Wert menschlichen Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Diese Werte stehen nicht zur Disposition. Unser Rechtsstaat steht. Er weicht nicht zurück!"

Bausback abschließend: Es muss künftig ganz klar sein: Wer etwa in kultureller oder religiöser Verblendung Genitalien einer jungen Frau verstümmelt oder sonst elementare Grund- und Menschenrechte verletzt, darf nicht auf die Nachsicht unserer Rechtsgemeinschaft hoffen. Ihn muss die ganze Härte des Gesetzes treffen!"

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