Bundesrat stellt sich hinter die Nichtigkeitslösung bei der Kinderehe / Bayerns Justizminister Bausback: "Die beste Lösung für den Schutz junger Mädchen setzt sich durch!"
Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen beraten. Änderungsanträge zur Einführung einer Aufhebungslösung fanden dabei keine Mehrheit. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der das Thema Kinderehe überhaupt erst auf die politische Agenda gesetzt hatte: "Der Bundesrat hat sich klar gegen die Aufhebungs- und damit für die Nichtigkeitslösung entschieden. Die beste Lösung für den Schutz junger Mädchen setzt sich durch! Das ist ein wichtiges und richtiges Signal! Heute ist ein guter Tag für die betroffenen Frauen!"
Bayerns Justizminister weiter: „Wenn wir für Kinderehen bei unter 16-jährigen erst ein langwieriges Aufhebungsverfahren vor einem deutschen Gericht verankern würden, verlieren wir Zeit auf dem Rücken der jungen Mädchen. Denn das können wir überhaupt erst einleiten, wenn der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland erreicht ist, wenn also das betroffene Mädchen bereits drei bis sechs Monate in unserem Land ist. Schon allein aufgrund des gerichtlichen Instanzenzuges dauert so ein Verfahren dann mindestens nochmals ein paar Wochen, wenn nicht gar ein paar Monate. Während dieser ganzen Zeit ist die Kinderehe zunächst auch auf deutschem Boden wirksam. Das ist nicht mein Verständnis von Kinderschutz! Beim Kindeswohl muss es heißen: Keine Kompromisse - Kinderehen müssen von Anfang an null und nichtig sein! Das Verbot von Kinderehen ist keine Frage von Toleranz und Weltoffenheit.
Bayerns Justizminister wirbt dafür, dass der Bundestag dem Beispiel des Bundesrates nun folgt und die Regelung so schnell wie möglich Gesetz wird.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?