Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen tritt in Kraft / Justizminister Bausback: "Bayerischer Vorschlag ist Gesetz / Klares Signal: In Deutschland ist kein Platz für Kinderehen / Kindeswohl steht an erster Stelle!"
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen, Samstag, in Kraft. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der das Thema vor rund einem Jahr überhaupt erst auf die politische Agenda gesetzt hatte, zu diesem Anlass: "Heute ist ein guter Tag: Endlich steht unser bayerischer Vorschlag, das glasklare "Nein" zu Kinderehen, im Gesetz. Mit der Nichtigkeit solcher Ehen senden wir das eindeutige Signal: In Deutschland ist kein Platz für Kinderehen. Die Werte unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats stehen nicht zur Disposition!"
Bausback weiter: "Und nicht nur das. Wir machen zugleich ganz deutlich: Das Kindeswohl steht für uns an erster Stelle. Hier gibt es keine Kompromisse. Der deutsche Rechtsstaat schützt Kinder bestmöglich. Das ist auch ein klares und wichtiges Signal gegen Kinderehen weltweit!"
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?