
Familienseminare für Strafgefangene auch 2018 wieder erfolgreich / Bayerns Justizminister Bausback: "Familiärer Rückhalt ist entscheidend für eine erfolgreiche Resozialisierung der Gefangenen und für mehr Sicherheit für die Gesellschaft insgesamt!"
Auch dieses Jahr können geeignete Strafgefangene aus bayerischen Justizvollzugsanstalten und deren Angehörige an Familienseminaren teilnehmen. "Der bayerische Justizvollzug leistet mit seinen Familienseminaren seit Jahrzehnten wichtige Arbeit für eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft", so Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback. "Denn es ist klar: Familiärer Rückhalt spielt eine ganz entscheidende Rolle für ein Leben ohne Straftaten nach der Haft. Deshalb ist es wichtig, dass wir die familiären und partnerschaftlichen Bande der Gefangenen bereits während der Haft stärken und stabilisieren. Davon profitieren letztlich wir alle. Denn eine erfolgreiche Resozialisierung von Straftätern ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz und führt zu mehr Sicherheit für die Gesellschaft insgesamt!"
Das erste der beiden zehntägigen Seminare fand im Juli / August 2018 in Schwarzenbruck statt und wurde vom Arbeitskreis Resozialisierung in der Rechtsträgerschaft der evangelischen Stadtmission Nürnberg e.V. durchgeführt. Insgesamt neun Gefangene aus nordbayerischen Justizvollzugsanstalten mit ihren Partnern und Kindern haben die sozial- und gruppenpädagogischen Angebote angenommen. Für das zweite Familienseminar sind aus den südbayerischen Anstalten sechs Gefangene mit ihren Familien angemeldet. Es findet im August / September 2018 in Steingaden im Chiemgau statt und wird vom Diakonischen Werk Rosenheim durchgeführt.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?