Bayerns Justizminister Bausback stellt neues Bayerisches Oberstes Landesgericht vor: "Weiterer Meilenstein für eine noch stärkere bayerische Justiz in einem starken Rechtsstaat / Gleiche Rechtsanwendung in ganz Bayern in wichtigsten Fragen sorgt für noch mehr Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger!"
Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung am 18. April 2018 angekündigt das Bayerische Oberste Landesgericht neu zu errichten. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute in München das neue Gericht vor und informiert über seine Ausgestaltung. Bausback: "Das neue Bayerische Oberste Landesgericht ist bundesweit einmalig und ein weiterer Meilenstein für eine noch stärkere bayerische Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern. Es knüpft an die große Tradition des Bayerischen Obersten an und unterstreicht den Führungsanspruch Bayerns, wenn es darum geht, mit einem starken Rechtstaat für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Seine Urteile und Beschlüsse werden richtungsweisend sein für die Rechtsprechung bundesweit!"
Anders als bisher werde künftig ein Gericht wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären. Bausback: "So werden etwa bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über bayerisches Landesrecht künftig abschließend in Bayern und nicht in Karlsruhe entschieden! Mit der damit verbundenen Vereinheitlichung der obergerichtlichen Rechtsprechung stellen wir eine gleiche Rechtsanwendung für alle Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern sicher. Wir sorgen für eine bessere Vorhersehbarkeit von Entscheidungen und damit für mehr Rechtssicherheit."
Der Aufgabenbereich im Einzelnen wird in der Diskussion mit der gerichtlichen Praxis noch näher fixiert. Geplant sind derzeit etwa Zuständigkeiten für Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte, für Revisionen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht und für sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern. Bei der Errichtung des neuen Gerichts werden auch die wichtigen Ziele der Heimatstrategie berücksichtigt. So werden neben dem Sitz des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München Außensenate in Nürnberg und Bamberg entstehen. "So stärken wir auch die dortigen Justizstandorte und damit die Regionen", so der Justizminister.
Bausback: "Wir haben bereits konkrete Überlegungen erarbeitet, die wir sehr zeitnah mit den anderen Ressorts, der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis und den betroffenen Verbänden abstimmen werden. Ziel ist es, möglichst bald in den Ministerrat und den Bayerischen Landtag zu kommen. Denn wir wollen, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird!"
Bayerns Justizminister abschließend: "Die Entscheidung unseres Ministerpräsidenten ist eine herausragende Nachricht für die bayerische Justiz, über die wir uns alle sehr freuen! Was mir aber noch viel wichtiger ist: Mit dem neuen Bayerischen Obersten schaffen wir noch mehr Rechtssicherheit in Bayern. Wir stärken so das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat und verankern die bayerische Justiz noch mehr in der Mitte unserer Gesellschaft. Das ist von unschätzbarem Wert. Denn wir dürfen nie vergessen: Eine starke Justiz und ein starker Rechtsstaat, die das Vertrauen der Menschen genießen, sind Fundament und Kit zugleich für unser Gemeinwesen! Deshalb: Das neue Bayerische Oberste ist vor allem ein großartiger Erfolg für den starken Rechtsstaat Bayern und für seine Menschen!"
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?