
Bayerns Justizminister gibt Zahlen zur Beratungshilfe im Jahr 2017 bekannt / Bausback: "Beratungshilfe sichert Teilhabe aller am Recht und ist wichtiges Instrument in einem Rechtsstaat!"
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gibt heute die Zahlen zur Beratungshilfe für das Jahr 2017 bekannt: "Im Jahr 2017 haben in insgesamt 59.273 Fällen rechtsuchende Bürger bei den bayerischen Amtsgerichten Beratungshilfe beantragt. Bei rund 86 % der Anträge wurde die Beratungshilfe auch gewährt. Die Zahlen zeigen: Beratungshilfe ist ein wichtiges Instrument in unserem Rechtsstaat: Sie ermöglicht auch finanziell schwächer gestellten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens und zur außergerichtlichen Vertretung. Das haben wir uns über 5,7 Millionen Euro kosten lassen. Und das ist gut investiertes Geld: Denn so sichern wir die Teilhabe aller am Recht!"
Rechtsuchende können Beratungshilfe außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bei den Amtsgerichten in Anspruch nehmen, sofern sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst aufzubringen. Die Beratung nimmt in geeigneten Fällen das Amtsgericht selbst vor. Der Rechtsuchende kann nach einer Vorprüfung durch den zuständigen Rechtspfleger aber auch mit einem sogenannten Beratungsschein einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen. Der Rechtsanwalt berät den Rechtsuchende gegen eine Gebühr von lediglich 15 Euro und vertritt ihn gegebenenfalls (außer in Strafsachen) auch außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde. Die restliche Vergütung des Rechtsanwalts übernimmt der Freistaat Bayern.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?