Bayerischer Landtag beschließt Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts / Justizminister Bausback: "Großartiger Tag für eine noch stärkere bayerische Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern!"
Der Bayerische Landtag hat heute das Gesetz zur Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts beschlossen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nach der Entscheidung: "Nur etwa drei Monate nach der Ankündigung unseres Ministerpräsidenten ist es jetzt amtlich: Wir errichten das Bayerische Oberste zum 15. September diesen Jahres neu! Das ist ein großartiger Tag für eine noch stärkere Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern. Das neue Bayerische Oberste ist bundesweit einzigartig, steht für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in ganz Bayern und schafft künftig noch mehr Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern."
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte in seiner Regierungserklärung am 18. April 2018 angekündigt, das Bayerische Oberste Landesgericht neu zu errichten. Das Gericht mit Sitz in München und gesetzlich garantierten Außensenaten in Bamberg und Nürnberg wird im Wesentlichen wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären. Bausback: "Hierin liegt das größte Potential für eine starke Prägekraft der bundesweit schon jetzt höchst anerkannten bayerischen Rechtsprechung. Und mit den Außensenaten in Bamberg und Nürnberg schaffen wir einen echten Mehrwert für die Regionen, wenn dort ein Gericht mit diesem Ruf angesiedelt ist."
Zeitgleich mit der Errichtung des Gerichts zum 15. September 2018 gehen die Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht auf das neu errichtete Bayerische Oberste über. Die Aufgabenübertragung im Strafrecht - insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte - folgt sukzessive.
Bausback abschließend: "Dass wir mit der Neu-Errichtung des Bayerischen Obersten goldrichtig liegen, zeigt auch das durchweg positive Echo in der Justizpraxis. Hierfür und auch für die große und parteiübergreifende Unterstützung unseres Vorhabens in den Ausschüssen des Landestages möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Ich bin sicher, das neue Bayerische Oberste wird ein neues Erfolgsprojekt der bayerischen Justiz!"
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?