Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bayern hat sich mit wichtigen rechtspolitischen Themen durchgesetzt" / Justizministerkonferenz spricht sich insbesondere für gesetzliche Regelung eines Auskunftsanspruchs des Scheinvaters sowie schnelle Umsetzung der Reform der Strafprozessordnung aus
Nach Abschluss der zweitägigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Lübeck-Travemünde zieht Bayerns Justizminister Georg Eisenreich Bilanz: "Bayern hat sich bei wichtigen rechtspolitischen Themen durchgesetzt. Es freut mich sehr, dass unsere Vorschläge überzeugen konnten."
Auf bayerische Initiative hat sich die Justizministerkonferenz dafür ausgesprochen, Scheinvätern von sogenannten "Kuckuckskindern" einen Auskunftsanspruch gegen die Kindesmutter auf Nennung des biologischen Vaters einzuräumen. "Nach dem Gesetz kann der Scheinvater den zu Unrecht geleisteten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückfordern. Damit allein ist dem Scheinvater aber nicht geholfen. Er muss den ihm zustehenden Regressanspruch auch faktisch durchsetzen können. Kennt er den Namen des leiblichen Vaters nicht, kann er dies nur, wenn die Mutter ihm Auskunft erteilt", so Eisenreich. "Der bislang fehlende Auskunftsanspruch kann sich auch zu Lasten des Kindes auswirken. Weiß der Scheinvater, dass er nicht der leibliche Vater ist, wird er sich möglicherweise weigern, weiterhin Unterhalt zu bezahlen. Dies kann der Gesetzgeber nicht wollen."
Zudem hat die Konferenz auf Initiative Bayerns die Wichtigkeit einer raschen Umsetzung der vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Reform der Strafprozessordnung in einen Gesetzentwurf betont. "Die schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Modernisierung und Beschleunigung des Strafverfahrens sind dringend notwendig. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen, lautet unsere Prämisse", so Eisenreich. "Zudem brauchen unsere Strafverfolger moderne Instrumente wie eine erweiterte DNA-Analyse, um Straftäter erfolgreich verfolgen zu können. Sie müssen den technischen Fortschritt umfassender als bisher nutzen dürfen - denn Straftäter verüben ihre Verbrechen mit modernster Technik. Jetzt ist das Bundesjustizministerium gefordert. Ich erwarte, dass zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt wird."
Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz auf bayerischen Vorschlag dafür ausgesprochen, auch die Spezialstaatsanwaltschaften der Länder am "Cyber-Abwehrzentrum Plus" einzubinden. "Ein wirksamer Schutz vor Cybercrime setzt nicht nur eine effektive Gefahrenabwehr voraus, sondern auch eine konsequente Ermittlung und Bestrafung der Täter. Hierfür ist ein schneller Informationsaustausch essentiell", erklärt Eisenreich. "Bei verzögerter Übermittlung von Informationen drohen wichtige Beweismittel verloren zu gehen, so dass ein Tatnachweis möglicherweise nicht mehr geführt werden kann. Strafrechtliche Ermittlungen dürfen nicht allein deshalb ins Stocken geraten, weil die beteiligten Behörden ihre Informationen nicht schnell genug austauschen. Dies gefährdet das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates."
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?