Amtsgericht Neu-Ulm
20.11.2020

Der bayerische Justizminister Eisenreich stellt Strafverfolgungsstatistik 2019 vor / Bayerns Gerichte haben im vergangenen Jahr knapp 5.000 Personen mehr als im Vorjahr rechtskräftig verurteilt / Eisenreich: "In Bayern lebt es sich sicher. Die Justiz im Freistaat verfolgt Straftäter entschlossen und konsequent."

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat heute (20. November) im Münchner Justizpalast die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019 vorgestellt. Sie dokumentiert die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren an bayerischen Strafgerichten. Eisenreich: "Bayerns Strafgerichte haben im vergangenen Jahr knapp 5.000 Personen mehr verurteilt als 2018. Das zeigt: Die Justiz im Freistaat verfolgt Straftäter entschlossen und konsequent. In Bayern lebt es sich sicher. Das haben wir dem täglichen Einsatz von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zu verdanken."

Die Verurteilten 2019 in Zahlen:

  • Insgesamt 121.250 Personen sind im vergangenen Jahr im Freistaat rechtskräftig verurteilt worden. Eisenreich: "Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von 4,2 % (oder 4.885 Personen). Allerdings war die Zahl in den vergangenen Jahren stets leichten Schwankungen unterworfen."

  • Die Mehrzahl war männlich, Frauen hatten einen Anteil von 17,6 %.

  • 52.154 nicht-deutsche Täter wurden 2019 in Bayern verurteilt. Der prozentuale Anteil an allen Verurteilten liegt bei 43 %, ein leichtes Plus gegenüber 2018 (42,3 %). Ohne Berücksichtigung der Straftaten nach dem Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz, gegen die in der Regel nur Ausländer verstoßen können, liegt ihr prozentualer Anteil an den insgesamt Verurteilten bei 41,2 % (39,6 % in 2018).

Zu den Delikten im Einzelnen:

  • Straftaten im Straßenverkehr haben 2019 mit knapp einem Viertel (24,5 %) und einem Plus von 10,5 % gegenüber dem Vorjahr den größten Anteil an der Kriminalität. Die Fälle mit Trunkenheit sind um 7,8 % gegenüber dem Vorjahr signifikant gestiegen. Damit setzt sich der seit Jahren festzustellende Rückgang dieser Straftaten erstmals nicht fort. Wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen wurden in Bayern im Jahr 2019 55 Personen verurteilt, ein Anstieg von 37,5 %. Eisenreich: "Das zeigt, wie wichtig es war, dass der Bundesgesetzgeber 2017 auch auf Bestreben Bayerns hin die bloße Beteiligung an illegalen Autorennen unter Strafe gestellt hat. Bayern setzt sich nun gemeinsam mit NRW für eine größere Reform des Verkehrsstrafrechts ein. Insbesondere bei den unangemessen niedrigen Strafrahmen bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolge besteht Handlungsbedarf."

  • Die Zahl der Verurteilten wegen vorsätzlicher Körperverletzungsdelikte ist um 4,6 % auf 9.928 gesunken. Wegen vollendeten Mordes wurden 20 Täter verurteilt, 17,6 % mehr als im Vorjahr. Beim versuchten Mord dagegen hat sich die Zahl von 32 auf 16 Verurteilte halbiert.

  • Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte haben deutlich zugenommen. Die Zahl der Verurteilten ist von 705 auf 1.275 gestiegen – eine Zunahme um 80,9 %. 25 Täter wurden verurteilt, weil sie Helfer der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste angegriffen haben (2018 waren es noch neun). Eisenreich: "Wir müssen die schützen, die uns schützen. Deshalb hat die Justiz im März 2020 gemeinsam mit dem Innenministerium den bayernweiten 'Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen' gestartet."

  • Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine Zunahme um mehr als 10 % von 1.406 auf 1.557 Verurteilte zu verzeichnen. Eisenreich: "Die Ende 2016 in Kraft getretenen und von Bayern geforderten Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht, zu denen die Nein-heißt-Nein-Lösung gehört, schlagen sich in den Zahlen nieder."

  • Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden 308 Täter verurteilt – ein Plus von 22,7 %. Beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern gibt es ebenfalls einen deutlichen Zuwachs von 27,6%. Auch beim Besitz kinderpornografischer Schriften ist die Zahl der Verurteilten um 25,2 % erheblich gestiegen – von 298 auf 373 im Jahr 2019. Minister Eisenreich: "Das sind erschreckend hohe Zahlen. Hinter jeder Tat steht das unfassbare Leid eines Kindes. Bayern hat sich seit Jahren für die Hochstufung des Kindesmissbrauchs vom Vergehen zum Verbrechen eingesetzt. Ich begrüße den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin. Er geht mir aber noch nicht weit genug. Wir müssen die Betreiber von Kinderpornografie-Foren noch stärker ins Visier nehmen: Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter."

  • Die Zahl der verurteilten Stalker ist von 60 auf 103 (darunter 91 Männer) deutlich gestiegen. Minister Eisenreich: "Gewaltschutz hat in Bayern Priorität. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den Stalking-Paragrafen (§ 238 StGB) weiter zu verschärfen. Stalking-Opfer müssen vor besonders hartnäckigen Tätern und besonders schwerwiegenden Nachstellungen noch besser geschützt werden."

  • Nahezu verdoppelt hat sich die Zahl der Volksverhetzungen. 259 Personen wurden verurteilt, 2018 waren es noch 130. Eisenreich: "Hass um Hetze nehmen zu. Deshalb haben wir uns in Bayern die konsequente Strafverfolgung von Hate-Speech auf die Fahne geschrieben. Ich habe einen Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatanwaltschaft München für ganz Bayern berufen. Bundesweit setze ich mich zudem für eine Reform des in wesentlichen Teilen 150 Jahre alten Beleidigungsstrafrechts ein."

Eisenreich abschließend: "Auf Polizei und Justiz ist im Freistaat Verlass. Deshalb ist das Risiko, in Bayern Opfer einer schweren Straftat zu werden, nur sehr gering. Das soll so bleiben. Für weitere rechtspolitische Verbesserungen werde ich mich auch in Zukunft mit aller Kraft einsetzen."

Hinweis:

Die Aufzeichnung der Pressekonferenz ist unter folgendem Link abrufbar:

https://youtu.be/79EUxV8QUic

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Wussten Sie eigentlich …?

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