Amtsgericht Neu-Ulm
15.12.2020

EU-Kommission stellt Digital Services Act Package vor / Neue Regeln für Online-Plattformen wie Google, Facebook & Co. / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße, dass die Kommission nach 20 Jahren ein neues Regelwerk vorschlägt. Das war überfällig. Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmen. Nur mit harten Regeln für monopolartige Plattformen können wir einen freien und fairen Wettbewerb ermöglichen, Fake News und Hate-Speech wirksam bekämpfen und unsere Werte schützen. Wichtig ist auch, dass die neuen Regelungen gegen illegale Inhalte und für die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden nicht hinter dem Schutzniveau des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zurückbleiben."

Heute (15. Dezember) stellt die EU-Kommission das Digital Services Act Package vor, einen neuen Rechtsrahmen für Online-Plattformen wie Google, Facebook & Co. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: "Die eCommerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 war ein Meilenstein für die Regulierung von Online-Plattformen. Seither hat sich die Situation grundlegend verändert. Unsere Welt ist digital. Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche. Online-Plattformen sind Teil unseres täglichen Lebens. Einige Plattformanbieter haben sich dabei zu Monopolen entwickelt. Sie führen zu digitaler Abhängigkeit und gefährden unseren Wohlstand, unsere Privatsphäre und unsere Werte. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Wir brauchen in diesem Bereich dringend einen zeitgemäßen Rechtsrahmen. Nur mit harten Regeln für monopolartige Plattformen können wir einen freien und fairen Wettbewerb ermöglichen, Fake News und Hate-Speech wirksam bekämpfen und unsere Werte schützen. Ich begrüße, dass die Kommission nun ein neues Regelwerk vorschlägt. Das war überfällig. Wir werden uns den Entwurf sehr genau ansehen und prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen. Dabei werden wir für den Bereich der Justiz auch darauf achten, dass das vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz etablierte Schutzniveau durch die europäische Regelung nicht unterschritten wird. Das gilt vor allem für den Kampf gegen strafbaren Hass im Netz und die Zusammenarbeit der Plattformen mit den Strafverfolgungsbehörden."

Nach erster Bewertung ist zu begrüßen, dass der Digital Services Act klar vom Marktortprinzip ausgeht. Das heißt: Alle Anbieter, die ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten, müssen sich auch an die hier geltenden Regeln halten, egal ob sie hier ihren Sitz haben oder nicht. Positiv ist auch, dass Inhalte von den Plattformen dann zu löschen sind, wenn sie gegen EU-Recht oder nationales Recht verstoßen. Die Durchsetzung der Löschungsverpflichtungen muss schnell und effektiv sein. Sie muss auch künftig in der Hand der jeweiligen Mitgliedstaaten bleiben.

Eisenreich abschließend: "Der Digital Services Act ist eine große Chance für Europa. Diese Chance muss entschlossen genutzt werden."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?