Amtsgericht Neu-Ulm
14.02.2020

Bundesrat billigt abschließend Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und gesetzliche Zulassung von Keuschheitsproben / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bayern hat lange für diesen wichtigen Schritt zum Schutz von Kindern gekämpft."

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Ausweitung der Strafbarkeit des sogenannten Cybergroomings abschließend gebilligt. Das Gesetz sieht auch vor, dass künftig sogenannte Keuschheitsproben zur effektiven Verfolgung von Kinderpornografie im Netz eingesetzt werden können.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Bayern hat lange dafür gekämpft, dass Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie sogenannte Keuschheitsproben einsetzen dürfen. Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt. Die gesetzliche Zulassung von Keuschheitsproben ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik, aber vor allem ist es ein großer Erfolg zum Schutz unserer Kinder. Denn eines muss klar sein: Hinter jedem Bild oder Video steht oft ein schwerer Fall schweren sexuellen Missbrauchs. Der Staat musste hier handeln und er handelt auch."

Eisenreich weiter: "Kinderpornografisches Material wird im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet. Unsere Ermittler kamen in diese Gruppen bisher viel zu schwer hinein. Die Täter wussten, dass Ermittler bislang keine kinderpornografischen Inhalte hochladen durften. Das nutzten sie für 'Eingangskontrollen'. Künftig haben unsere Ermittler die Befugnis, in Einzelfällen Keuschheitsproben abzugeben. Es darf dabei selbstverständlich kein echtes, sondern nur computergeneriertes Material verwendet werden."

Auch für die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming hat Bayern sich lange eingesetzt. Eisenreich: "Beim sogenannten Cybergrooming nehmen Täter über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf und erschleichen ihr Vertrauen. Was harmlos beginnt, ist eine große Gefahr: Auf einen Chat folgen sexuelle Belästigung bis hin zu schwerem sexuellem Missbrauch. Künftig wird es auch strafbar sein, wenn Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen Kontakt haben. Ich bin froh, dass diese Gesetzeslücke endlich geschlossen ist."

Hintergrund:

Bayern hat die Idee für computergenerierte Keuschheitsproben entwickelt und lange für deren Zulässigkeit gekämpft. Erste Erfolge konnten bei der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2018 und in der Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“ 2018 erzielt werden.

Die nun erfolgte Zulassung von Keuschheitsproben geht auf eine gemeinsame Initiative Bayerns und Hessens im Bundesrat zurück. Die Bundesregierung hat den von Bayern und Hessen initiierten Änderungsantrag des Bundesrates aufgegriffen und der Bundestag hat einstimmig die gesetzliche Zulassung von computergenerierten Keuschheitsproben beschlossen. Obwohl das Ermittlungsinstrument der Keuschheitsprobe nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD im Bund vereinbart wurde, ist es gelungen, dieses wichtige bayerische Anliegen zum Schutz von Kindern in eine gesetzliche Befugnis zu gießen.

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