Amtsgericht Neu-Ulm
08.02.2021

Seit dem Jahreswechsel gilt die neue EU-Drohnenverordnung / Bayerns Justizminister Eisenreich und Bayerns Verkehrsministerin Schreyer warnen vor illegalen Drohnen-Einsätzen: "Bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren."

Reiseblogger, Landwirte, Feuerwehr: Drohnen werden in immer mehr Arbeitsfeldern und auch privat eingesetzt. Das Anwendungsspektrum dieser innovativen Zukunftstechnologie ist breit gefächert und ihr Nutzen im professionellen Bereich unbestritten. Derzeit sind laut Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft etwa eine halbe Million Drohnen unterwegs. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer warnen jedoch vor illegalem Einsatz von Drohnen: "Drohnen können auch zum Sicherheitsrisiko werden. Dann drohen hohe Bußgelder oder bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr sogar Freiheitsstrafen."

Seit dem Jahreswechsel gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Die neuen Regeln betreffen praktisch alle Drohnenbesitzer. Einheitlich in ganz Europa gelten nunmehr je nach Einsatzprofil, Art und Gewicht unterschiedliche Anforderungen (siehe Hintergrund). Ministerin Schreyer: „Mit den neuen Regeln wurde erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit Unternehmen in diesem zukunftsträchtigen Segment auch europaweit agieren können.“

Der Schutz von besonders sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel über Flugplätzen, Justizvollzugsanstalten und Regierungsgebäuden, bleibt allerdings auch weiterhin eine nationale Aufgabe. „An dem national festgelegten Verbot zum Betrieb von Drohnen über Justizvollzugsanstalten ändert die neue EU-Drohnenverordnung erst einmal nichts.“ so die Verkehrsministerin. Minister Eisenreich: "Die Zahl der Drohnen-Sichtungen über Bayerns Gefängnissen ist seit Jahren kontinuierlich gestiegen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Überflugverbote verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen." Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren können bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr (§ 315 StGB) verhängt werden. Minister Eisenreich: "Illegal eingesetzte Drohnen werden zunehmend zu einer neuen Gefahr am Himmel. Allein im Jahr 2019 hat die Deutsche Flugsicherung 125 Fälle registriert, in denen Drohnen in den gesperrten Luftraum um einen Flugplatz eingedrungen sind. Bayern hat gemeinsam mit NRW einen Gesetzentwurf für mehr Sicherheit u.a. auch im Luftverkehr erstellt. Damit wollen wir den Strafrahmen für vorsätzliche Gefährdungen mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge (§ 315 StGB) auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren erhöhen."

Hintergrund:

Seit dem 31. Dezember 2020 gelten europaweit einheitliche neue Drohnen-Regelungen. Die wichtigsten Änderungen:

  • Die neue EU-Verordnung teilt den Betrieb von Drohnen abhängig von Gewicht und Einsatzprofil in drei Kategorien ein: offen (genehmigungsfrei), speziell (anzeige- bzw. genehmigungspflichtig) und zulassungspflichtig.

  • Neue Drohnen werden generell fünf Klassen zugeordnet (nach Faktoren wie Gewicht, technischen Merkmalen, Flugeigenschaften und Sicherheitsfunktionen): C0 bis C4 (C steht für "class").

  • Der Drohnen-Führerschein ist nun für alle Drohnen ab 250 Gramm Pflicht.

  • Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm müssen sich registrieren lassen.

  • Betreiber von Kamera-Drohnen müssen sich registrieren lassen, unabhängig vom Drohnen-Gewicht.

  • Die maximale Flughöhe von 100 Metern wurde generell auf 120 Meter angehoben.

  • Für Bestandsdrohnen gilt eine Übergangsregelung.

  • Mehr Informationen beim Luftfahrt-Bundesamt unter: www.lba.de.

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