Ein Jahr Dark Web Monitor / Cybercrime-Spezialisten unterstützen die Entwicklung einer Suchmaschine zum Aufspüren von Tätern im Darknet / Erste Ermittlungsverfahren eingeleitet / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Das Tool hat sich schon jetzt als wertvoll erwiesen"
Kinderpornografie, Waffen, Drogen: Kriminelle verlagern ihre Geschäfte mit verbotenen Waren zunehmend ins Darknet. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Kriminelle agieren länderübergreifend und missbrauchen die neuen digitalen Möglichkeiten. Für eine effektive Strafverfolgung sind daher internationale Kooperationen und technische Innovationen notwendig. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb unterstützen bayerische Spezialstaatsanwälte niederländische Spitzenforscher bei der Entwicklung des Dark Web Monitor. Der Dark Web Monitor ist ein Art Suchmaschine für das Darknet. Die Kooperation ist auch das Ergebnis der engen Zusammenarbeit der bayerischen Spezialstaatsanwälte mit Staatsanwaltschaften anderer Länder, Eurojust und Europol. Mit der innovativen Technologie gehen wir neue Wege, um mehr Licht ins Darknet zu bringen und Täter aufzuspüren. Ich sehe in dem neuen Tool gerade zur Aufklärung schwerer Straftaten große Chancen. Der Dark Web Monitor ist ein Baustein im Kampf gegen Cybercrime."
Am 27. Juli 2020 wurde der Kooperationsvertrag mit TNO unterzeichnet. Seitdem konnte der Dark Web Monitor auch bereits erfolgreich in Ermittlungsverfahren eingesetzt werden. Der Minister: "Das Tool hat sich schon jetzt als sehr wertvoll erwiesen. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) hat zudem in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Verbesserungen angeregt, die unmittelbar von den Entwicklern umgesetzt wurden." Dadurch konnte der Dark Web Monitor noch besser an die Bedürfnisse der Ermittler angepasst werden.
Die Zwischenbilanz:
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Der Dark Web Monitor konnte bisher mehr als eine Million Darknet-Domains ermitteln – oft eine entscheidende Spur für künftige Ermittlungen in Fällen von Kinderpornografie, illegalem Drogen- und Waffenhandel.
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Bereits jetzt konnten aufgrund von Erkenntnissen aus dem Dark Web Monitor Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, u.a. wegen Kinderpornografie oder aber wegen des Angebots gefälschter Impfzertifikate.
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Mit dem Dark Web Monitor lassen sich zudem Zusammenhänge zwischen verschiedenen kriminellen Angeboten im Darknet und deren Entwicklung im Zeitverlauf aufzeigen. Damit gewinnen die Ermittler wichtige Erkenntnisse über die Szene und ihre aktuelle Entwicklung.
Eisenreich: "Eine digital vernetzte Welt bietet große Chancen, ist aber auch verwundbar: Cyberkriminelle missbrauchen die neuen Möglichkeiten, um Straftaten zu begehen. Der Freistaat geht deshalb entschlossen gegen Cybercrime vor. Mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ist die bayerische Justiz gut aufgestellt – 18 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, vier IT-Spezialistinnen und Spezialisten bilden eine der größten und erfahrensten Spezialstaatsanwaltschaften Deutschlands. Mit der innovativen Technologie Dark Web Monitor gehen wir nun technisch neue Wege, um mehr Licht ins Darknet zu bringen und Täter aufzuspüren."
Die Arbeit der ZCB ist sehr erfolgreich: Zwischen 2015 und 2019 hat sich die Zahl der Fälle bei der ZCB von etwa 500 auf mehr als 14.000 Fälle pro Jahr erhöht. Bekannte Beispiele sind Strukturverfahren wie der Fall des Darknet-Boards ‚The Giftbox Exchange‘ oder das geschlossene Board ‚Elysium‘, das zunächst ebenfalls Gegenstand von ZCB-Ermittlungen war.
Die bayerische Justiz hat darüber hinaus ihre schlagkräftigen Ermittlungsstrukturen weiter verstärkt und bei der ZCB im vergangenen Jahr das "Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet – kurz ZKI" gegründet. Bei jeder der 22 Staatsanwaltschaften im Freistaat gibt es zudem einen Ansprechpartner für Internetkriminalität, der die Ermittlungen vor Ort gemeinsam mit weiteren Spezialstaatsanwälten koordiniert. Dieser kann besonders komplexe und technisch schwierige Fälle an die ZCB und das ZKI weiterleiten.
Hintergrund:
Über verschlüsselte Netzwerke wie dem Tor-Netzwerk können Cyberkriminelle anonym Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen betreiben (sog. underground economy). Kinderpornografie, Falschgeld, Drogen, Waffen, Hacking-Werkzeuge oder gestohlene Kreditkarten – das kriminelle Angebot ist dabei vielfältig. Täter gehen im Darknet immer professioneller vor.
Bayern begrüßt daher das auch auf seine Initiative hin kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz über die Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet. Das Betreiben von Foren für den Handel etwa mit Waffen, falschen (Impf-)Pässen oder Drogen kann künftig konsequenter bestraft werden.
Die von TNO entwickelte Software Dark Web Monitor (DWM) ist ein Open Source Intelligence-Verzeichnis (d.h. die verzeichneten Informationen stammen aus frei zugänglichen Quellen), das kriminelle Aktivitäten im Darknet erfasst, kategorisiert und Zusammenhänge herstellt. Die Technologie erleichtert die Recherchen im Darknet durch innovative Web-Crawling-Technologien und ermöglicht es Ermittlern so, zielgerichteter einzelne illegale Angebote, aber auch spezifische Phänomenbereiche in den Blick zu nehmen
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?