Amtsgericht Neu-Ulm
15.04.2021

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Das rot-rot-grüne Experiment ist gescheitert"

Aus für den Berliner Mietendeckel. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute (15. April) über die Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordneten von Union und FDP entschieden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu dieser Entscheidung: "Es war zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das rot-rot-grüne Experiment ist gescheitert. Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassungswidrig – in Berlin genauso wie in Bayern. Das ist keine Frage des politischen Willens, sondern der gesetzlichen Kompetenzen. Der Bund hat das Mietpreisrecht, insbesondere mit der Mietpreisbremse und den Vorschriften zu Mieterhöhungen, abschließend geregelt. Daher war es von Anfang an nicht seriös, den Bürgerinnen und Bürgern vorzumachen, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietendeckel im Landesrecht lösen kann."

Die Rechnung müssen nun unter Umständen vor allem die Berliner Mieter zahlen. Eisenreich weiter: "Vielen Mietern drohen nach dem gescheiterten Miet-Experiment des rot-rot-grünen Senats Nachzahlungen. Das ist bitter."

Der bayerische Justizminister weiter: "Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist daher auch für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Einfache Lösungen gibt es aber nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Insbesondere muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden."

Das Mietrecht könne einen Beitrag leisten, sei aber nicht die alleinige Lösung. "Wir wollen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern", so Eisenreich. "Wir begrüßen die auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete. Im Juni 2020 hat die Bayerische Staatsregierung die Verlängerung der Mieterschutzverordnung für die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt beschlossen. Wenn eine Wohnung veräußert wird, halte ich es außerdem für sinnvoll, dass die Miete für drei Jahre nicht erhöht werden darf. Bei Wuchermieten brauchen wir zudem eine spürbare Ahndung. Deshalb müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Bayern hat sich dafür im Bundesrat eingesetzt. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz."

Hintergrund zur Lage in Bayern:
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits am 16. Juli 2020 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" nicht vorliegen. Kernforderung des Volksbegehrens war es, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen auf dem freien Markt sechs Jahre lang weitgehend zu unterbinden. Wie nun das Bundesverfassungsgericht hat auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Gesetzgebungskompetenz der Länder verneint.

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