Amtsgericht Neu-Ulm
05.02.2021

Hate-Speech-Bilanz 2020 der bayerischen Justiz / 1.648 Verfahren wegen Hass und Hetze im Internet / Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hass im Netz konsequent bekämpfen." / "Bayern wird künftig sexualisierte Hate-Speech gegen Mädchen und Frauen gesondert erfassen."

Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung: Die bayerische Justiz nimmt Hate-Speech im Netz konsequent ins Visier. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatellen, sondern eine Gefahr für unsere Demokratie. Aus Worten können zudem Gewalt­taten werden. Daher reicht Löschen allein nicht aus. Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss Hass im Netz konsequent bekämpfen." Zum 1. Januar 2020 wurden deshalb von Justizminister Eisenreich Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter zentral für die bayerische Justiz berufen und bei allen 22 bayerischen Staatsanwalt­schaften Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. Eisenreich: "Für das Jahr 2020 gibt es deshalb erstmals eine gesonderte sta­tistische Auswertung. Die Hate-Speech-Spezialisten haben insgesamt 1.648 Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet geführt."

Wie viele Täter konnten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 von den Hate-Speech-Spezialisten ermittelt, angeklagt und verurteilt werden?
Ermittlungen:
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 1.648 Verfahren wegen Hate-Speech geführt (1.251 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte und 397 Verfahren gegen Unbekannt). Zum Stichtag 31. Dezember 2020 folgten aus diesen Ermittlungsverfahren bereits:

  • Anklagen: Insgesamt 245 Beschuldigte wurden bereits angeklagt (116 Anklageerhebungen inkl. Anträge im vereinfachten Jugendverfahren, 129 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls).

  • Verurteilungen: Gegen 102 Personen erging ein Urteil oder Strafbefehl, 94 sind bereits rechtskräftig.

  • Eingestellte Verfahren: 462 Verfahren wurden eingestellt, z. B. mangels hinreichenden Tatverdachts oder Täter nicht ermittelbar.

  • Anhängige Verfahren (einschließlich Abgaben, Verfahrensverbindungen): In 941 Verfahren dauern die Ermitt­lungen an.

Wer macht sich wegen Hass im Netz strafbar?

Justizminister Eisenreich: "Die Meinungsfreiheit endet dort, wo strafbarer Hass beginnt. Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung oder das Verwen­den verfassungswidriger Symbole sind typische Straftatbestände der
Hate-Speech. Etwa 80 Prozent der strafbaren Posts stammen aus dem rechten oder rechtsextremen Spektrum." Der Minister warnt: "Volksverhetzung kann bereits bei Ersttätern Geldstrafen von 120 Tagessätzen (vier Monatsgehälter) zur Folge haben – plus einen Eintrag ins Führungszeugnis. Bei Wiederho­lungstätern ist auch eine Freiheitsstrafe möglich."

Hass und Hetze im Netz kennen keine Grenzen und können jeden tref­fen: Minderheiten, politisch Andersdenkende, Andersgläubige und immer wie­der Frauen. Minister Eisenreich: "Über Hate-Speech gegen Mädchen und Frauen wird immer wieder berichtet. Prominente Frauen, Journalistinnen, Poli­tikerinnen oder andere Frauen, die sich öffentlich engagieren, werden allein wegen ihres Geschlechts Opfer sexualisierter Beleidigungen im Internet. Das ist erniedrigend und beschämend. Wir nehmen den Schutz von Mädchen und Frauen sehr ernst. Deshalb wird Bayern strafbare Hate-Speech gegen Frauen künftig gesondert erfassen. Damit nehmen wir die Täter noch gezielter ins Visier. Ich möchte Mädchen und Frauen ausdrücklich ermutigen: Zeigen Sie Hasskommentare an, die Sie im Netz erleiden müssen."

Nach einem Jahr bedankt sich der Minister bei den Hate-Speech-Experten: "Der Kampf gegen Hasskriminalität muss entschlossen geführt werden. Die ersten Erfolge sind dem großen Einsatz unserer Ermittlerinnen und Ermittler zu verdanken."

Eisenreich will die Betreiber von sozialen Netzwerken stärker in die Pflicht nehmen: Der Minister: "Facebook war oft nicht hilfreich. Wir können die Urheber von Hate-Speech nur effektiv verfolgen und bestrafen, wenn wir sie identifizieren können. Deshalb müssen Auskunftsersuchen unserer Straf­verfolgungsbehörden von Netzwerkbetreibern ohne Wenn und Aber beantwor­tet werden. Nur so können wir Hate-Speech wirksam bekämpfen und den Ein­zelnen und unsere Demokratie schützen."

Hintergrund:

Das Maßnahmen-Paket der bayerischen Justiz im Kampf gegen Hate-Speech:

  • Die bayerische Justiz ist beim Kampf gegen Hass im Netz gut aufgestellt. Sie verfügt über schlagkräftige Ermittlungsstrukturen.

    • Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden zum 1. Januar 2020 Sonderde­zernate für die Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet ("Son­derdezernate zur Bekämpfung von Hate-Speech im Internet"). Dadurch sind spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort.

    • Daneben wurde bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extre­mismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München zentral für ganz Bayern zum 1. Januar 2020 ein eigener Hate-Speech-Beauf­tragter bestellt. Das soll auch ein klares Signal sein: Bekämpfung von Hate-Speech ist auch Extremismusbekämpfung.

    • Gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien wurde das Projekt "Justiz und Medien – konsequent gegen Hass" ins Leben gerufen. Das Motto: "Erst anzeigen, dann lö­schen". Das Projekt wurde Mitte Oktober 2019 gestartet. Bereits 112 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell.
      Die Bilanz in Zahlen (1. Oktober 2019 – 4. Februar 2021): 175 Prüfbitten, 34 Anklagen und Strafbefehlsanträge, 17 rechtskräftige Verurteilungen, in 64 Verfahren dauern die Ermittlungen an.

    • Die Justiz unterstützt die Kommunalpolitiker und die Abgeordneten: Kommunale Mandatsträger und Abgeordnete können seit Sep­tember 2020 in einem Online-Meldeverfahren schnell und einfach Anzeigen und Prüfbitten an die Generalstaatsanwaltschaft Mün­chen übermitteln.

    • Leitfaden für Staatsanwälte. Die drei Antisemitismus-Beauftrag­ten bei den Generalstaatsanwaltschaften im Freistaat haben einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt, mit dem antisemitische Mo­tive bei Straftaten leichter entschlüsselt werden können, z.B. Jah­restage oder Nazi-Codes.

  • Auch die Rechtspolitik war in den vergangenen eineinhalb Jahren im Kampf gegen Hasskriminalität sehr erfolgreich. Zahlreiche Vorschläge des Justizministeriums wurden in Berlin aufgegriffen und teilweise auch bereits umgesetzt: Antisemitische Beweggründe und Ziele sollen als strafschär­fend zu berücksichtigende Tatmotivation ausdrücklich in die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch (§ 46 StGB) aufgenommen werden. Nachdem eine bayerische Bundesratsinitiative mehrheitlich beschlossen wurde, haben Bundestag und Bundesrat den bayerischen Vorschlag zur Ergänzung der Strafzumessungsregel in § 46 StGB eins zu eins in den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität übernommen und diesem inzwischen zugestimmt.

  • Strafverfolgungsbehörden brauchen daneben ausreichende Sanktions­möglichkeiten.

    • Staatsminister Eisenreich hat sich dafür eingesetzt, dass die Rege­lungen im Strafgesetzbuch mit Bezug zur Hasskriminalität an die Besonderheiten des Netzes angepasst werden. Insbesondere die Anpassung des Tatbestandes der Beleidigung ist ein bayerisches Kernanliegen, für das er sich eingesetzt hat. Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, kann künftig mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.

    • Darüber hinaus muss das Beleidigungsstrafrecht nicht nur punktu­ell, sondern umfassend modernisiert werden. Die zentralen Rege­lungen des Beleidigungsstrafrechts wurden im Wesentlichen in den vergangenen 150 Jahren nicht mehr verändert. Um die rechtspoliti­sche Diskussion voranzubringen, hat Minister Eisenreich im No­vember 2019 einen bayerischen Diskussionsentwurf vorgelegt.

Hinweis:
Die Aufzeichnung der Pressekonferenz ist unter folgendem Link abrufbar:

https://youtu.be/asyQ8bUGg3s

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?