Amtsgericht Neu-Ulm
24.06.2021

Bundestag beschließt auf Initiative von Bayern, Hessen und NRW: Das Betreiben von Foren für den Handel mit Waffen, falschen (Impf-)Pässen oder Drogen ist künftig strafbar / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ein wichtiger Schritt. Es fehlt aber an einer Spezialregelung für die Betreiber von Kinderpornografie-Foren"

Wer im Netz Foren für den Handel mit illegalen Gütern wie Drogen, falschen (Impf-)Pässen oder Waffen betreibt, macht sich künftig strafbar. Das beschließt der Bundestag heute Nacht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Rechtsstaat muss den illegalen Handel im Netz effektiv und konsequent bekämpfen. Ich freue mich, dass der Bund unsere Forderung aufgegriffen hat. Das Gesetz geht auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zurück. Allerdings vermisse ich in dem Gesetz eine Spezialregelung für die Betreiber von Kinderpornografie-Foren."

Kinderpornografie wird heute fast ausschließlich online und überwiegend in geschlossenen Foren im Darknet verbreitet und getauscht, gerade auch in Zeiten der Pandemie. Eisenreich: "Die Forenbetreiber schaffen einen Marktplatz für den Austausch von Bildern oder Videos. Sie fachen damit die Nachfrage nach neuem und immer härterem Material an. Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter."

Eisenreich fordert darüber hinaus die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung. Der Minister abschließend: "Der Europäische Gerichtshof belässt Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist gefordert, diesen Handlungsspielraum zeitnah und konsequent auszuschöpfen. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch etwa aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind."

 

 

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