Amtsgericht Neu-Ulm
25.06.2021

Bundestag schärft auf bayerische Initiative Anti-Stalking-Regeln nach / Strafrahmen erhöht - Hürden für U-Haft gesenkt / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Es ist gut, dass Berlin unser bayerisches Konzept aufgegriffen hat. Wir müssen Stalkern frühzeitig Grenzen setzen"

Der Bundestag hat in der Nacht das Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Stalking beschlossen: Die Hürden für eine Strafbarkeit sollen sinken. Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle soll auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt das Nachschärfen der Anti-Stalking-Regeln: "Mit dem höheren Strafrahmen werden künftig auch die rechtlichen Hürden für die Anordnung der Untersuchungshaft gesenkt und der Schutz der Opfer verbessert. Das ist sehr erfreulich. Es ist gut, dass Berlin unser bayerisches Konzept aufgegriffen hat. Wir müssen Stalkern frühzeitig Grenzen setzen."

Die Justizministerkonferenz hatte sich bereits im vergangenen Herbst auf Initiative Bayerns für eine weitere Reform des Stalking-Paragrafen 238 Strafgesetzbuch eingesetzt. Für Eisenreich geht der Schutz der – meist weiblichen – Opfer aber nicht weit genug: "Gewalttätige Männer lassen sich von Kontakt- oder Annährungsverboten häufig nicht abschrecken. Wenn Stalking mit einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz einhergeht, muss dies als besonders schwerer Fall eingestuft werden. Auch für Wiederholungstäter müssen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sein."

Der Justizminister begrüßt auch die geplante Erfassung der Fälle des Ausspähens im Netz, insbesondere die Strafschärfung beim Einsatz von "Stalkerware". Eisenreich sieht aber noch Nachbesserungsbedarf: "Es werden nur die Fälle erfasst, in denen sich der Täter zugleich wegen Ausspähens oder Abfangens von Daten strafbar macht. Ungeregelt bleiben dagegen Fälle, in denen der Stalker sein Opfer mit Abhörgeräten, GPS-Trackern oder Drohnen ausspäht. Derartiges Verhalten kann die Lebensgestaltung des Opfers aber in gleicher Weise beeinträchtigen."

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