Amtsgericht Neu-Ulm
31.01.2022

Fünf Jahre Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) in München / Justizminister Eisenreich zieht Zwischenbilanz und stellt die neue Leiterin vor

Rechts- und Linksextremismus, Antisemitismus und Islamismus: Seit fünf Jahren nimmt die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) erfolgreich Extremisten und Terroristen ins Visier.

Wie viele Verfahren hat die ZET bereits eingeleitet? Welche Herausforderungen stellten sich bisher und welche Herausforderungen erwarten die ZET in der Zukunft?

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wird am

Mittwoch, 16. Februar 2022, um 11.30 Uhr,
bei der Generalstaatsanwaltschaft München, Raum 400,
Karlstraße 66,
80335 München,

gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt in München Reinhard Röttle eine Zwischenbilanz der ZET ziehen. Zugleich wird er die neue Leiterin der ZET, Leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann, vorstellen. Diese wird einen Ausblick auf die künftigen Schwerpunkte geben. Der scheidende Leiter der ZET, Leitender Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl, stellt die wichtigsten Verfahren der ZET vor.

Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen. Es wird vor Ort
Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.

Die Platzzahl ist begrenzt. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweise für Teilnehmende:

Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Die Pressekonferenz wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter

https://youtu.be/f0EoHkx4Yos.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?