Gesetzentwurf gegen Mietwucher aus Bayern im Bundesrat beschlossen / Höhere Bußgelder / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg in Ballungsräumen sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit" / "Mietwucher muss effektiver geahndet werden"
Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich drängt schon seit Längerem auf eine Reform zum effektiveren Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung. Der Bundesrat hat heute (11. Februar) erneut für den bayerischen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher gestimmt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg in Ballungsräumen sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Deshalb brauchen wir bei Mietwucher eine spürbare Ahndung."
Was eine unangemessen hohe Miete ist, definiert derzeit § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs. Die vertraglich vereinbarte Miete muss in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen mindestens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass der Mieter sich in einer Zwangslage befunden hat und deshalb auf den Abschluss des Mietvertrags angewiesen war. Der Vermieter muss diese Notlage wiederum erkannt und ausgenutzt haben. Eisenreich: "Diese Hürden sind zu hoch. Vor allem das Ausnutzen der Zwangslage lässt sich praktisch kaum nachweisen." Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist. Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro Vermieter von der Forderung überhöhter Mieten abhalten.
Minister Eisenreich will damit auch die Rückforderung wucherischer Mieten erleichtern: "Bislang mussten Mieter hierfür kaum zu erbringende Nachweise führen. Wir wollen in Fällen von Mietwucher eine effektive Rechtsverfolgung anhand der objektiven Umstände des Mietvertrags ermöglichen."
Minister Eisenreich: "Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist die Bundesregierung gefordert zu handeln." Das Mietrecht könne aber nur ein Baustein im Kampf gegen die Wohnungsnot sein. "Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Insbesondere muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden", so der Minister abschließend.
Hintergrund:
Die Diskussion um § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs geht bereits länger zurück. Zunächst hatten Hamburg und Bremen eine Initiative dazu vorgelegt, die keine Mehrheit gefunden hatte. Der Bundesrat stimmte dann im Jahr 2019 für die Einbringung des bayerischen Gesetzentwurfs beim Bundestag. Der Bundesrat hat heute (11. Februar) erneut für den bayerischen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher gestimmt.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?