Amtsgericht Neu-Ulm
10.11.2022

Energiewende vorantreiben / Bayern fordert den Abbau rechtlicher Hürden für den Einsatz von Balkonkraftwerken und erleichterte Grundbucheinsicht für EEG-Anlagenbetreiber / Anträge bei der Justizministerkonferenz / Justizminister Eisenreich: "Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen."

In Zeiten steigender Strompreise ist es notwendig, die Energiewende weiter voranzutreiben. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: "Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb fordert die bayerische Justiz den Abbau rechtlicher Hürden bei der Gewinnung erneuerbarer Energien."

Bayern bringt dazu zwei Anträge bei der Justizministerkonferenz in Berlin am 10. November ein.

Antrag 1: Hürden für Betreiber von Balkonkraftwerken abbauen

Für die Stromproduktion auf dem Balkon braucht es nur eine Mini-Photovoltaikanlage, einen Stecker und Sonne. Minister Eisenreich: "Damit lässt sich Strom für den Eigenbedarf produzieren. Allerdings gibt es gerade bei der Installation an Mehrfamilienhäusern rechtliche Hürden für Mieter und Wohnungseigentümer. Diese wollen wir abbauen."

Laut einer Hochrechnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin wurden in Deutschland bis Ende 2021 zwischen 140.000 und 190.000 Steckersolargeräte an Endkunden verkauft. Allerdings besteht bei Mietern und Wohnungseigentümern oft Rechtsunsicherheit, ob die Anlagen auch installiert werden dürfen. Nach dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz ist für bauliche Veränderungen ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Es besteht zwar ein Anspruch auf eine bauliche Veränderung, wenn kein Wohnungseigentümer in rechtlich relevanter Weise beeinträchtigt wird. Eisenreich: "Allerdings sind die Anlagen im Schnitt ein bis zwei Quadratmeter groß. Deshalb ist regelmäßig das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes betroffen. Damit muss die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer eingeholt werden." Nach dem Wohnraumietrecht muss der Vermieter bei baulichen Änderungen zustimmen. Bayern schlägt daher vor, im Gesetz einen ausdrücklichen Anspruch auf den Einsatz von Balkonkraftwerken zu verankern und Mini-Photovoltaikanlagen als "privilegierte Maßnahmen" in § 20 Absatz 2 Wohneigentumsgesetz und § 554 Bürgerliches Gesetzbuch aufzunehmen.

Antrag 2: Grundbucheinsicht für Anlagenbetreiber erleichtern

Für Projektierer und Betreiber von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien kann die Grundbucheinsicht aus verschiedenen Gründen wichtig sein, z. B. im Zusammenhang mit Pachtverträgen oder Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern über das Verlegen von Leitungen. Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Grundbuchordnung). Für Unternehmen, die Anlagen u. a. zur Fortleitung von Elektrizität, Gas und Wasser betreiben (sog. Versorgungsunternehmen) sieht § 86a der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung bereits eine erleichterte Grundbucheinsicht vor.


Eisenreich: "Diese Privilegierung gilt bislang nicht für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Wir wollen die Grundbucheinsicht auch in diesen Fällen erleichtern, um die Praxis bei den Grundbuchämtern zu vereinheitlichen, Verfahren zu beschleunigen und die Energiewende weiter voranzutreiben."

Minister Eisenreich: "Gerade in Zeiten großer Energieknappheit und steigender Strompreise benötigen wir klare Regelungen. Ich fordere den Bundesjustizminister daher auf, unsere beiden Vorschläge zeitnah umzusetzen."

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