150 neue Stellen für die bayerische Justiz / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die bayerische Justiz wird weiter gestärkt. Gleichzeitig entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Klausurtagung am Sonntag (6. November) 150 neue Stellen für die bayerische Justiz einschließlich des Justizvollzugs im Haushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen. Nun muss noch der Bayerische Landtag entscheiden. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: "Ein funktionierender Rechtsstaat ist gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und aktueller Entwicklungen in Europa essentiell. Ich freue mich sehr, dass die bayerische Justiz und der Justizvollzug mit insgesamt 150 neuen Stellen personell weiter deutlich gestärkt werden. Damit stärken wir auch das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Gleichzeitig entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."
Die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften sind sehr leistungsfähig. Aber die Aufgaben der Justiz wachsen und damit die Herausforderungen. Eisenreich: "Die Aufgaben für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz nehmen stetig weiter zu. Auch der Kampf gegen Cybercrime, Kinderpornografie und Hate Speech erfordert weitere Kapazitäten. Auch in den Justizvollzugsanstalten erweitert sich das Aufgabenspektrum. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zudem eine zeitgemäß ausgestattete Justiz, die digitale Serviceangebote zur Verfügung stellt."
Derzeit sind in der bayerischen Justiz einschließlich des Justizvollzugs rund 21.000 Menschen in den verschiedenen Funktionsgruppen tätig, davon etwa 3.400 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Bereits in den vergangenen Jahren konnten substanzielle personelle Verstärkungen erreicht werden. So wurden beispielsweise zwischen 2013 und 2021 430 Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 704 Stellen für den Justizvollzug geschaffen. Zuletzt sind im Haushalt 2022 120 Stellen für die bayerische Justiz hinzugekommen.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?